Anstaltsbeirat

Anstaltsbeirat

Anstaltsbeiräte sind Personen, die auf ehrenamtlicher Basis in Justizvollzugsanstalten bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mitwirken. Sie stehen im regelmäßigen Kontakt mit dem Anstaltsleiter und unterstützen die Gefangenen von Haftbeginn bis nach deren Entlassung.

Die Ernennung der Mitglieder des Anstaltsbeirätes erfolgt durch die Justizverwaltungen der Länder, welche in der Regel auf Personalvorschläge der Städte oder Kreise zurückgreifen. Um eine Mitwirkung der Öffentlichkeit zu gewährleisten, dürfen Vollzugsbedienstete nicht Mitglieder des Anstaltsbeirates sein.

Die rechtliche Grundlage für die Anstaltsbeiräte findet sich in den §§ 162–165 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG)[1], sowie in den jeweiligen landesrechtlichen Strafvollzugsgesetzen und landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften.

In Deutschland gab es zunächst mit Regierungsbeamten und Laien besetzte „Aufsichtsräte“, in der Weimarer Republik wurden dann erstmals Anstaltsbeiräte errichtet, welche jedoch von den Nationalsozialisten wieder aufgehoben wurden.

Einzelnachweise

  1. StVollzG - Vierter Titel Anstaltsbeiräte
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