Anstößer

Anstößer

Unter Anstößer wird im Sprachgebrauch ein Anrainer, Anlieger, Anwohner aber auch teilweise ein Hausgenosse, Nachbar oder einfach auch Mitmensch verstanden.

Nach Adelung[1] bedeutet Anstoßen, Anstösser (Anstoßung, anstoßen, anstößet, stößt, stößet) eine körperliche nachbarschaftliche Nahebeziehung / ein Angrenzen.

Der Begriff Anstößer (der An|stö|ßer) findet sich in der Gegenwart vor allem noch in der schweizerischen und liechtensteinischen Rechtssprache (schweizerische Schreibweise: Anstösser). Die Verwendung des Wortes besteht vor allem in Sinne von Anrainer. Die Verwendung des Wortes ist aber in der schweizerischen und liechtensteinischen Rechtspraxis rückläufig.[2]

In der schweizerischen Rechtspraxis und Politik wird das Wort auch im Sinne von Antragsteller verwendet (derjenige, der ein rechtliches oder politisches Verfahren, einen Prozess etc. anstößt).

Beispiele: der Acker stößt an den Weg an, Deutschland stößt an Österreich, ein Haus stößt an das andere an, ein Zimmer an das andere etc. Ebenso können Herrschaften und Provinzen aneinander anstoßen. Weiters: Grenzanstoss, Seeanstoss, Straßenanstösser, Anstössergemeinde etc.

Siehe auch

Quellen und Verweise

  1. Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart.
  2. So findet sich in der Schweiz noch ein Gesetz, in dem das Wort verwendet wird, und in Liechtenstein finden sich deren drei (2010). In Urteilen wird in Liechtenstein das Wort kaum mehr verwendet, in der Schweiz gelegentlich.

Literatur

  • Kyvelos, Rhea; Nyffenegger, Regula; Oehler, Thomas, und andere: Variantenwörterbuch des Deutschen, Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol. 1 Auflage. De Gruyter, 2004, ISBN 978-3-11-016575-3.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Anstößer — Ạn|stö|ßer 〈m. 3; schweiz.〉 Grundstücksnachbar * * * Ạn|stö|ßer, der; s, (schweiz.): [Grundstücks]nachbar, Anlieger. * * * Ạn|stö|ßer, der; s, (schweiz.): [Grundstücks]nachbar, Anlieger: ... zu schweigen von dem unsäglichen Umtrieb, den uns die …   Universal-Lexikon

  • Anstößer — Ạn|stö|ßer (schweizerisch für Anlieger, Anrainer) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Anstößerin — Ạn|stö|ße|rin, die; , nen: w. Form zu ↑ Anstößer. * * * Ạn|stö|ße|rin, die; , nen (schweiz.): w. Form zu ↑Anstößer …   Universal-Lexikon

  • Anrainer — ↑ Anrainerin Anlieger, Anliegerin, Anwohner, Anwohnerin, [Grundstücks]nachbar, [Grundstücks]nachbarin; (schweiz.): Anstößer, Anstößerin. * * * Anrainer,der:⇨Anlieger AnrainerAnlieger,Anwohner,Nachbar,Grundstücksnachbar,Bewohner,Einwohner;schweiz …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Anwohner — ↑ Anwohnerin Anlieger, Anliegerin, [Grundstücks]nachbar, [Grundstücks]nachbarin; (schweiz.): Anstößer, Anstößerin; (landsch.): Angrenzer, Angrenzerin. * * * Anwohner,der:⇨Anlieger AnwohnerAnlieger,Nachbar,Anrainer;schweiz.:Anstößer …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Nachbar — ↑ Nachbarin a) Anwohner, Anwohnerin, Grundstücksnachbar, Grundstücksnachbarin, Hausnachbar, Hausnachbarin, Nachbarsfrau, Umwohner, Umwohnerin; (schweiz.): Anstößer, Anstößerin; (bes. südd., österr.): Anrainer, Anrainerin; (landsch.): Angrenzer,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Anlieger — Zusatzzeichen 1020–1030 – Anlieger frei Das Wort Anlieger wird meist im deutschen juristischen Bereich (Straßen und Wegerecht, Wasserrecht) verwendet, um Personen – bezogen auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet – mit über… …   Deutsch Wikipedia

  • Anrainer — Maßgeblich für den Begriff des Anrainers ist die gemeinsame Grenze, der Rain. In Deutschland wird meist der Ausdruck Anlieger verwendet, in der Schweiz und Liechtenstein auch Anstößer. Anrainer sind beispielsweise die Bewohner oder Besitzer… …   Deutsch Wikipedia

  • Hinterlieger — Ein Hinterlieger ist ein Grundstückseigentümer oder ähnlich Berechtigter, dessen Grundstück nicht – wie das eines Anliegers – direkt an einem Weg oder Wasserweg liegt, sondern nur indirekt erreichbar ist. Entsprechend finden sich Regelungen im… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbar — Unter Nachbarn (von „nahe“ und „Bauer“) versteht man primär die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden bzw. Wohnungen wohnenden Personen. Es können auch juristische Personen sein, z. B. Betriebe oder Büro Abteilungen. In… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”