Anstößer

Anstößer

Unter Anstößer wird im Sprachgebrauch ein Anrainer, Anlieger, Anwohner aber auch teilweise ein Hausgenosse, Nachbar oder einfach auch Mitmensch verstanden.

Nach Adelung[1] bedeutet Anstoßen, Anstösser (Anstoßung, anstoßen, anstößet, stößt, stößet) eine körperliche nachbarschaftliche Nahebeziehung / ein Angrenzen.

Der Begriff Anstößer (der An|stö|ßer) findet sich in der Gegenwart vor allem noch in der schweizerischen und liechtensteinischen Rechtssprache (schweizerische Schreibweise: Anstösser). Die Verwendung des Wortes besteht vor allem in Sinne von Anrainer. Die Verwendung des Wortes ist aber in der schweizerischen und liechtensteinischen Rechtspraxis rückläufig.[2]

In der schweizerischen Rechtspraxis und Politik wird das Wort auch im Sinne von Antragsteller verwendet (derjenige, der ein rechtliches oder politisches Verfahren, einen Prozess etc. anstößt).

Beispiele: der Acker stößt an den Weg an, Deutschland stößt an Österreich, ein Haus stößt an das andere an, ein Zimmer an das andere etc. Ebenso können Herrschaften und Provinzen aneinander anstoßen. Weiters: Grenzanstoss, Seeanstoss, Straßenanstösser, Anstössergemeinde etc.

Siehe auch

Quellen und Verweise

  1. Johann Christoph Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart.
  2. So findet sich in der Schweiz noch ein Gesetz, in dem das Wort verwendet wird, und in Liechtenstein finden sich deren drei (2010). In Urteilen wird in Liechtenstein das Wort kaum mehr verwendet, in der Schweiz gelegentlich.

Literatur

  • Kyvelos, Rhea; Nyffenegger, Regula; Oehler, Thomas, und andere: Variantenwörterbuch des Deutschen, Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol. 1 Auflage. De Gruyter, 2004, ISBN 978-3-11-016575-3.

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