Antikenhehlerei

Antikenhehlerei

Als Antikenhehlerei wird der illegale Handel mit archäologischen Funden und Kunstobjekten bezeichnet.

Innerhalb des Kunsthandels mit antiken Gegenständen hat die Antikenhehlerei einen großen Anteil, da in den meisten Regionen mit archäologisch bedeutenden Kulturen seit dem 19. Jahrhundert Denkmalschutzgesetze bestehen, die Grabungen und Ausfuhr von Funden an offizielle Genehmigungen binden. Objekte ohne entsprechende Provenienznachweise sind deshalb in den allermeisten Fällen illegal ausgegraben und außer Landes gebracht worden.

In vielen Ländern gilt zudem ein sogenanntes Schatzregal, wonach die Funde rechtlich Eigentum des jeweiligen Landes sind, Ausgrabung und Ausfuhr sind deshalb als Unterschlagung (Raub) zu bezeichnen. Provenienzangaben "aus alter Sammlung" sind meist unglaubwürdig, da sich vor Inkrafttreten der betreffenden Alterumsgesetze etwa im osmanischen Reich kaum ein Reiseverkehr aus Europa entwickelt hatte.

Heute ist Antikenhehlerei eng mit Raubgräberunwesen, Sondengängertum, aber auch dem internationalen Terrorismus verbunden[1]. Nach Schätzungen des FBI beträgt der Umsatz - Stand 1999 - sechs bis neun Milliarden Schweizer Franken. Er dürfte heute deutlich höher liegen. Antikenhehlerei liegt damit vom Umsatz gleich hinter dem Drogen- und Waffenhandel und ist eines der einträglichsten illegalen Geschäftsfelder. Die Bundeskriminalpolizei der Schweiz geht davon aus, dass auch die Geldwäscherei im Kunsthandel ein umsatzstarker illegaler Geschäftszweig ist.[2].

Literatur

Links

Einzelnachweise

  1. Blutige Schätze. Der Antikenhandel und der Terror. Ein Film von Rainer Fromm, Kristian Lüders und Michael Strompen: ZDF-Mediathek
  2. T. Buomberger, Die Wege des illegalen Kunsthandels.EvB Magazin 4/20 Sonderausgabe Kulturgutraub, 16ff.

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