- Arbeitsplatzcomputer
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Als Arbeitsplatzcomputer bezeichnet man meist Desktop-Computer, die sich als Einbenutzersystem direkt am Arbeitsplatz des Benutzers befinden. Der Hauptzweck ist, Interaktion mit dem Benutzer in Anwendungsprogrammen zu ermöglichen.
Der Arbeitsplatzcomputer umschließt Personal Computer (PCs) als auch Workstations. Der PC bildet die preiswerte Variante und wird für die Bewältigung von Aufgaben beispielsweise in Wirtschaft und Verwaltung eingesetzt, die keine überdurchschnittlichen Anforderungen an die Hardware stellen. Demgegenüber wird die Workstation in Bereichen eingesetzt, die besonders leistungsfähige Hardware voraussetzen (z.B. professionelle Grafik- und Videobearbeitung), wobei die Grenzen zwischen diesen beiden Gerätetypen immer mehr verwischen.
Ein Arbeitsplatzcomputer sollte speziell für seinen Einsatz ausgelegt sein. Das betrifft sowohl die Hardware als auch die Software. Wünschenswert sind insbesondere gute Ergonomieeigenschaften wie zum Beispiel:
- geringe Geräuschentwicklung (Festplatte, Prozessor-Lüfter)
- hochwertiger großformatiger Bildschirm
- netzwerkfähiges und mehrbenutzerfähiges Betriebssystem
Die Softwareausstattung enthält meist eine graphische Benutzeroberfläche (Windows-GUI, X Window System) und je nach Anwendung zum Beispiel Programme aus den Bereichen Grafikerstellung und -bearbeitung, Softwareproduktion oder Büroanwendungen.
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