Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission zählt zu den wichtigsten Legislativ- und Politikplanungen der Europäischen Union.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Europäische Union veröffentlicht bereits seit 1988 ein jährliches Arbeitsprogramm. Der Rat veröffentlicht erst seit 2003 ein dreijähriges Strategieprogramm. Von Anfang an beeinflusste das Europäische Parlament die Abfassung des Programmes, seit 1993 beteiligt sich auch der Rat.[1] Hintergrund für das Arbeitsprogramm war die Forderung des Parlamentes, einen besseren Einblick in die Planungen der Exekutive zu erhalten.

Das Jahresgesetzgebungsprogramm der Kommission geht zurück auf eine Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission aus dem Jahr 1993 und hat neben der Erhöhung der Transparenz der europäischen Rechtssetzung auch die Verbesserung der Zusammenarbeit den Europäischen Institutionen zum Ziel. Seit 2003 müssen Rat, Parlament und Kommission zudem ihre Rechtssetzungsprogramme aufeinander abstimmen und sich hierbei auf eine gemeinsame Jahresplanung einigen.

Zusätzlich zum jährlichen Arbeitsprogramm hat die Kommission 2003 auch ein fortlaufendes Dreimonats-Programm veröffentlicht.

System

Für eine erfolgreiche Umsetzung ihrer Gesetzgebungsvorhaben ist die Europäische Kommission auf eine gute Kooperation mit den anderen Organen der Europäischen Union angewiesen. Daher legt die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und in enger Abstimmung mit dem Ratsvorsitz Arbeitsprogrammes jährlich ein Arbeitsprogramm vor, welches alle geplanten Gesetzesinitiativen offenlegt.

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission informiert über deren strategischen Initiativen im jeweils kommenden Jahr. 2010 beinhaltet es außerdem weitere wichtige Initiativen, welche für den Zeitraum 2010-2014 geplant sind, und bietet damit erstmals einen mehrjährigen Überblick. Die Kommission ist verpflichtet dieses Programm jährlich zu aktualisieren, neue strategische Initiativen offenzulegen und im Zuge dessen auch das mehrjährige Programm kontinuierlich anzupassen.

Die Europäische Kommission muss strategische Initiativen ihres Arbeitsprogramms, die erhebliche Auswirkungen haben, in Form einer Folgeabschätzung evaluieren und diese dem Programm beifügen. Durch die Folgeabschätzung können u.a. Kosten für die Haushalte bzw. gesamtgesellschaftliche Lasten eines geplanten Rechtsaktes identifiziert werden und die Rechtsakte in der Konsequenz ggf. modifiziert oder ganz fallengelassen werden.

Über die Durchführung des Programms sowie weitere geplante Initiativen bis Jahresende berichtet die Kommission den anderen Institutionen der EU auf monatlicher Basis.

Das Arbeitsprogramm hat zwar keine rechtliche Bindungswirkung, es setzt allerdings wichtige politische Vorgaben.

Arbeitsprogramm 2010

Auf Grund der verspäteten Einsetzung der Europäischen Kommission 2010 wurde auch das Arbeitsprogramm 2010 erst am 31. März 2010 veröffentlicht. Es umfasst die folgenden Schwerpunkte:

Die Umsetzung der Strategie Europa 2020, vor allem mit Hinblick auf die Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Krise und der Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung, die Rechte und die Sicherheit der EU Bürger, die Stärkung der Rolle Europas in der Welt sowie die Modernisierung der Arbeitsweise und Instrumente der EU.[2]

Arbeitsprogramm 2011

Am 27. Oktober 2010 wurde bereits das Arbeitsprogramm 2011 veröffentlicht. Hauptthemen sind:

  • Festigung der sozialen Marktwirtschaft in Europa über die Krise hinaus
  • Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Fortsetzung der bürgernahen Agenda Freiheit, Sicherheit und Recht:
  • Verstärkung der Präsenz Europas auf der internationalen Bühne
  • Ergebnisorientiertes Denken zur optimalen Nutzung der EU-Politik[3]

Literatur

  • Ines Härtel: Handbuch Europäische Rechtsetzung. Springer, Berlin Heidelberg 2006, 4. Teil: Supranationale Rechtsetzungs- und Haushaltsverfahren: Rechtsetzungsvorbereitung und -planung, S. 328-342.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Interinstitutionelle Vereinbarung "Bessere Rechtsetzung" Amtsblatt C 321 vom 31. Dezember 2003. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2003:321:0001:0005:DE:PDF
  2. vgl. auch Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Aktueller Begriff - Europa 4/2010 Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010; Vgl. * EU-Briefing zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 16. April 2010
  3. Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2011. Europäische Kommission, 26. Oktober 2010, abgerufen am 26. Oktober 2010.; Vgl. auch EU-Kommission plant Arbeitsprogramm 2011. Europäische Bewegung Deutschland, 26. Oktober 2010, abgerufen am 26. Oktober 2010.

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