Interinstitutionelle Vereinbarung
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Die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) ist ein Begriff, der bei Angelegenheiten betreffend den EU-Haushalt verwendet wird. Dieser bezeichnet eine Vereinbarung unter den Institutionen der Europäischen Union. Interinstitutionelle Vereinbarungen werden zur Haushaltsdisziplin und zur Verbesserung des EU-Haushaltsverfahrens beschlossen.
Die IIV wird gemeinsam vom Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission beschlossen. Sie enthält eine Tabelle des gesamten Finanzrahmens sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Da die Verträge sich in Bezug auf den EU-Haushalt seit 1975 nicht geändert haben, hat die IIV die notwendigen Änderungen und Verbesserungen in der Zusammenarbeit der Institutionen zu Haushaltsfragen ermöglicht (ABl. C 172 vom 18. Juni 1999, S. 1).
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