- Islamisches Finanzwesen
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Mit dem Begriff Islamisches Finanzwesen (engl. Islamic Finance) wird der Versuch bezeichnet, Finanzdienstleistungen in Übereinstimmung mit den religiösen Regeln des Islam und der Schari'a zu gestalten.
Umfasst werden alle Finanzgeschäfte, die den islamischen Regeln des allgemeinen Zinsverbots (Riba), des Verbots der Spekulation (Gharar) und des Verbots des Glücksspiels (Maysir, Quimar) unterliegen. Das allgemeine Zinsverbot verbietet es Banken z. B. Geldzinsgeschäfte durchzuführen, die aber Grundlage für das normale Kreditgeschäft von Banken sind. Um dennoch Kreditgeschäfte machen zu können, wurden von den Banken neue Kreditformen auf Basis von Sachmittelkrediten entwickelt, die zur Schari'a konform sind.
Inhaltsverzeichnis
Beispiel Murabaha
Murabaha / مرابحة / murābaḥa kann als eine solche Form von Sachmittelkredit gesehen werden, hier kauft eine Bank im Auftrag eines Kunden ein bestimmtes Gut und verkauft es an diesen Kunden mit einem Aufschlag weiter. In einem herkömmlichen Bankgeschäft würde der Kunde einen Kredit aufnehmen, das Gut selber kaufen und dann den Kredit mit Zinsen abzahlen und das erworbene Gut würde evtl. als Sicherheit für den Kredit dienen. Diese Form der Finanzierung wäre jedoch nicht Schari'a konform, da hier das Zinsverbot verletzt würde. Stattdessen erwirbt die Bank das Gut und verkauft es an den Kunden mit einem Aufschlag weiter, wobei dieser die Möglichkeit erhält, den Kaufpreis in Raten zu zahlen.
Teilbereiche
Neben dem islamischen Bankwesen rechnen zum islamischen Finanzwesen auch islamische Versicherungen, sowie die Islamische Anleihe und auch alle privaten Finanzgeschäfte zwischen Muslimen und ebenso zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen müssen nach den Regeln der Scharia abgewickelt werden. Geprüft wird die Konformität bei islamischen Finanzinstituten durch sogenannte "Scharia-Boards". Auch der Dow Jones Islamic Market Indexes hat ein solches Scharia Board eingesetzt, der die Regeln aufstellt und dem sechs Gelehrte aus Syrien, Pakistan, Bahrain, Saudi-Arabien, den USA und Malaysia angehören.
Instrumente des Islamic Finance
Arbun
Ein Arbun / عربون / ʿarbūn ist eine nicht zurückzahlbare Anzahlung (deposit) eines Käufers, die an den Verkäufer nach dem Zustimmen des Verkaufsvertrages gezahlt wird. Sie dient quasi als Sicherheit, dass der Kaufvertrag zum vorgegebenen Zeitpunkt pflichtgemäß erfüllt wird.
Murabaha
Eine Form des Abzahlungskredits, in der jedoch der Kreditgeber Eigentum an dem finanzierten Gut erwirbt und dieses an den Kreditnehmer auf Ratenbasis weiterverkauft. Murabahah stellt somit eine besondere Form des Abzahlungskredits dar.
Sukuk
Der Sukuk / صكوك / ṣukūk ist eine sharia-konforme Anleihe, bei der statt eines Zinses ein unternehmerischer Erlös wie z. B. Miete an den Gläubiger gezahlt wird. Interessant ist dabei, dass die Mieterlöse häufig an Zinsindizes wie z. B. Euribor gekoppelt werden.
Literatur
- Daniel K. Bergmann: Islamic Banking, BoD, 2008, ISBN 978-3-8334-8974-7.
- Hatem Imran: Das islamische Wirtschaftsrecht. Normen und Prinzipien eines alternativen Wirtschaftssystems, Salzwasser Verlag, 2008, ISBN 978-3-86741-092-2.
- Michael Gassner, Philipp Wackerbeck: Islamic Finance. Bank-Verlag Medien, 2010, ISBN 978-3-86556-211-1.
- Zaid El-Mogaddedi: Wachstumsmarkt Sukuk.
- Michael Mahlknecht: Islamic Finance: Einführung in Theorie und Praxis, 2009, Wiley:Klartext, 325 Seiten, ISBN 978-3-527-50389-6.
- Michael Mahlknecht: Islamic Capital Markets and Risk Management, 2009, Risk Books, London, ISBN 978-1-906348-17-5.
Weblinks
- Dow Jones Islamic Market Indexes
- Islamische Finanzierungstechniken
- Dr Kilian Bälz: Islamische Aktienfonds und deutsches Recht
- RA Dr Simon Griesser: Präsentation von Grundlagen
- M. Gassner/J.Wieners: Konsumfinanzierung
- Allgemeine Informationen zu Islamic Banking
- Handelsblatt zum Geschäft mit islamkonformen Finanzprodukten
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