- August Anschütz
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August Anschütz (* 9. Januar 1826 in Suhl; † 2. August 1874[1] in Bad Soden) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Der Sohn des Suhler Gewehrhändlers Friedrich Christian Anschütz (1790–1832) und dessen Frau Friederike Wilhelmine († 1826), die Tochter des Suhler Gewehrfabrikanten Johann Heinrich Spangenberg, wurde nach dem frühen Tod seiner Eltern bei Verwandten untergebracht und besuchte die Landesschule Pforta. Im Anschluss begann er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und Berlin. Nachdem er 1848 an der Universität Heidelberg zum Doktor der Rechte promoviert wurde, absolvierte er eine Gelehrtenreise, die ihn an die französischen Universitäten führte. Zurückgekehrt nach Deutschland, habilitierte er sich 1851[2] an der Universität Bonn für französisches und deutsches Recht. 1855 wurde er in Bonn außerordentlicher Professor und 1859 ordentlicher Professor des deutschen Rechts an der Universität Greifswald. Ab 1862 war er ordentlicher Professor an der Universität Halle, wo er über deutsches Privatrecht, deutsche Rechtsgeschichte, Handelsrecht, Landwirtschaftsrecht und Staatsrecht Vorlesungen abhielt.
Er hatte sich auch an den organisatorischen Aufgaben der Hallenser Hochschule beteiligt und war 1872/73 Rektor der Alma Mater. Anschütz hatte an einem Brustleiden gelitten und begab sich daher zu einer Kur nach Bad Soden, wo er verstarb. Neben seiner als erfolgreich gerühmten Lehrtätigkeit entwickelte er eine ebensolche als Schriftsteller. Er hat die 5. Auflage von Karl Salomo Zachariae’s Handbuch des französischen Zivilrechts herausgegeben (Heidelberg 1853). Er war seit 1864 Mitherausgeber des Archivs für civilistische Praxis; beteiligt an der Kritischen Ueberschau, Band IV, VI, an der Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, Band I, II, VI, sowie Goldschmidt’s Zeitschrift für das gestammte Handelsrecht.
Von seinen zwei Söhnen, aus seiner 1865 geschlossenen Ehe mit Anna († 1901), der Tochter des Mediziners Alfred Wilhelm Volkmann, hatte Gerhard Anschütz ebenfalls als Jurist Bedeutung erlangt.
Werke (Auswahl)
- Die Lombarda-Commentare des Ariprand und Albertus, zum ersten Male nach den Handschriften herausgegeben. Heidelberg 1855, online.
- Ueber die Erbfolge in die neu vorpommerischen und rügen’schen Lehengüter. Berlin 1860; 2. Aufl. Berlin 1864, online.
- Summa legis Langobardorum: Langobardisches Rechtsbuch aus dem XII. Jahrhundert. Halle 1870
- Commentar zum allgemeinen deutschen Handelsgesetz. (mit Ausschluss des Seerechts, in Gemeinschaft mit v. Bölderndorff), Erlangen 1868–74, 3 Bde.; II, III und IV stammen von ihm
- Die Gesetzbildung des Königreichs Bayern seit Maximilian II. 1874
- als Herausgeber: Karl Sal. Zachariä von Lingenthal: Handbuch des Französischen Civilrechts. 2. Band, Akademische Buchhandlung von Ernst Mohr, Heidelberg 1853, Digitalisat
Literatur
- Karl von Savigny: Anschütz, August. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 46, Duncker & Humblot, Leipzig 1902, S. 16.
- Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Verlag Oldenbourg, München, 1875, 17. Bd. S. 158, online.
- Walter Pauly (Hrsg.): Gerhard Anschütz: Aus meinem Leben. Vittorio Klostermann, Frankfurt Main, 2. Auflage, 2008, ISBN 3465035852, ISBN 978-3465035855
Weblinks
- Literatur über August Anschütz in der Landesbibliographie MV
- August Anschütz im catalogus professorum halensis
Einzelnachweise
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