- Berufsverband für den Rettungsdienst
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Der Berufsverband für den Rettungsdienst e. V. (BVRD) ist eine 1983 gegründete Interessenvertretung der haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten und Rettungssanitäter in Deutschland. Der Berufsverband ist im hessischen Lich ansässig und als eingetragener Verein organisiert.[1]
Tätigkeit
Der BVRD vertritt die Interessen der hauptamtlich und nebenamtlich im Rettungsdienst Beschäftigten gegenüber der Exekutive (z. B. Bundesgesundheitsministerium), der Legislative (z. B. Deutscher Bundestag) sowie anderen Verbänden und Institutionen (z. B. Bundesärztekammer). Der BVRD wird dazu zu Anhörungen geladen und zur Stellungnahme aufgefordert, zum Beispiel 2007 vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes,[2] 2008 zum selben Thema in einer Plenarsitzung des Bundestages,[3] sowie 2009 erneut vor dem Gesundheitsausschuss zu einer Berufsverordnung für Heilberufe.[4] Der BVRD hat seit 1995 Kritik am Rettungsassistentengesetz geübt, und ist seit 2004 an den Vorarbeiten zur Novellierung dieses Gesetzes beteiligt.
Weiter widmet sich der BVRD der Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten für Rettungsassistenten. Die seit 1983 viermal im Jahr erscheinende Mitgliederzeitschrift Rettungsdienst-Journal (ISSN 0178-2193) enthält auf 32 Seiten Fachartikel sowie Informationen.
Der BVRD ist einer von zwei in Deutschland bundesweit aktiven Standesorganisation und Berufsverbände für Rettungsassistent.
Weblinks
- Offizielle Website des Berufsverbandes für den Rettungsdienst (BVRD)
- Rettungsdienst-Journal, Verbandszeitschrift des BVRD
Einzelnachweise
- ↑ Eintrag im Vereinsregister: Registernummer VR 2428, Amtsgericht Gießen.
- ↑ Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/6798, 16. Wahlperiode vom 24. Oktober 2007.
- ↑ Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags, 16. Wahlperiode, 195. Sitzung vom 17. Dezember 2008, S. 21120.
- ↑ Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/13652, Bericht über die Anhörung vom 25. Mai 2009, S. 7.
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