- Berufungsabwehr
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Als Berufungsabwehr wird ein Vorgang an einer Hochschule oder Universität bezeichnet, durch den ein Professor, der einen Ruf an eine andere Hochschule erhalten hat, zum Verbleiben veranlasst werden soll.
Das Angebot an ihn kann finanzieller Natur (bei Selbstverwaltung) oder ein zusätzlicher Posten eines Hochschulassistenten sein, aber auch in verbesserten Forschungsbedingungen, verringerter Lehrverpflichtung oder Fragen der Institutsstruktur bestehen.
Kategorien:- Hochschulsystem
- Wissenschaftspolitik
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