Betreuungsgerichtstag

Betreuungsgerichtstag

Den Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) haben Vormundschaftsrichter im Jahr 1988, noch bevor das Betreuungsrecht endgültig Gestalt angenommen hatte, unter dem damaligen Namen Vormundschaftsgerichtstag ins Leben gerufen. Alle an der betreuungsrechtlichen Praxis beteiligten Berufsgruppen sollten damit ein Forum des Erfahrungsaustausches erhalten. Der Verein versteht sich als Fachorganisation, innerhalb derer die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die einheitliche Rechtsanwendung und die berufliche Fortbildung gefördert werden sollen. Er vertritt keine berufsständischen Interessen.

Inhaltsverzeichnis

Zielsetzungen

Der Verein fühlt sich den Leitgedanken des Betreuungsrechts verpflichtet: Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen stärken und deren soziale Situation verbessern. Er veranstaltet alle zwei Jahre eine bundesweite Fachtagung mit rund 400 Teilnehmern, nun ebenfalls Betreuungsgerichtstag genannt. Außerdem finden in unregelmäßigen Abständen regionale Vormundschaftsgerichtstage statt, z.B. in Hamburg (BGT Nord), Bochum, Baden, Württemberg, Sachsen. Der letzte bundesweite (12.) BGT fand vom 4.- 6. November 2010 in Brühl statt. Dort wurde unter anderem beschlossen, den Verein in „Betreuungsgerichtstag e. V.“ umzubenennen.

Sitz des Vereins ist Bochum. Er hat rund 1.000 Mitglieder, darunter viele Vormundschaftsrichter, Rechtspfleger sowie sonstige im Betreuungswesen tätige Personen. Der BGT ist als gemeinnützig anerkannt.

Engagement

Der Betreuungsgerichtstag engagiert sich für die folgenden fachpolitischen Ziele:

  • Aufbau und Förderung von Betreuungsvereinen
  • Auf- und Ausbau von Betreuungsbehörden
  • Ausreichende Finanzierung von Aktivitäten zur Gewinnung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer
  • Entwicklung und Sicherung fachlicher Standards für die professionelle Betreuung
  • Angemessene Vergütungen/Aufwandsentschädigungen für Berufsbetreuer
  • Einhaltung von Verfahrensgarantien für die Betroffenen, insbesondere bei Freiheitsentziehungen
  • Entwicklung von Standards für die medizinische und psychosoziale Begutachtung im Betreuungsverfahren
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts sowie bei einschlägigen politischen und administrativen Entscheidungen.

Tätigkeitsfelder

  • Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der Länder zum Betreuungsgesetz durch fachliche Stellungnahmen
  • Planung und Veranstaltung von bundesweiten Betreuungsgerichtstagen,
  • Dokumentation und Verbreitung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit Vorbereitung,
  • Mitherausgabe und ständige redaktionelle Beratung einer Fachzeitschrift zur betreuungsrechtlichen Praxis (BtPrax) (in Zusammenarbeit mit dem *Bundesanzeiger Verlag) mit eigenem Vereinsteil
  • Herausgabe von Fachbüchern u.a. mit den Ergebnissen der Betreuungsgerichtstage (Betrifft:Betreuung)
  • Initiierung von Regionalgruppen (z.B. in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen u.a.)
  • Initiierung von regionalen Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen (z.B. BGT-Nord, BGT-West, Badischer BGT u.a.).

Weblinks


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