- Betreuung
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Der Begriff Betreuung (sich um jemanden kümmern, jemanden unterstützen) umfasst eine Fülle an Sozial- und Dienstleistungen:
Im rechtlichen Sinne umfasst der Begriff Betreuung:
- in Deutschland als rechtliche Vertretung Volljähriger nach dem Betreuungsgesetz, siehe Betreuung (Recht)
- in Österreich: Sachwalterschaft
- in der Schweiz: Sachwalter
Darüber hinaus gibt es folgende Betreuungsformen:
- Kinderbetreuung und Kindertagesbetreuung
- ein Jugendlicher oder Heranwachsender kann vom Jugendrichter durch Erziehungsmaßregel nach § 10 JGG oder (jedoch nur, wenn er einer als Jugendlicher begangenen Straftat verdächtig ist) durch vorläufige Anordnung über die Erziehung nach § 71 JGG „der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer)“ unterstellt werden, siehe aber auch § 30 des SGB VIII als Hilfe zur Erziehung (Betreuungshelfer)
- Betreuung von alten oder behinderten Menschen, im Sinne von Fürsorge
- begleitende Betreuung im Studium, siehe Tutor
- Betreuung einer wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere einer Examensarbeit und einer Dissertation, siehe Doktorvater
- Psychosoziale Betreuung, beispielsweise im Rahmen einer Soziotherapie oder Betreuten Wohnen
- sozialpsychiatrischen Dienst der Landkreise und Städte
- die Betreuung von Menschen im Rahmen des Katastrophenschutzes bei Großschadensereignissen und Gefahrensituationen, siehe Betreuungsdienst
- die künstlerische Unterhaltung von Soldaten im Fronteinsatz, siehe Truppenbetreuung
- Betreuung von Tieren, Anlagen, etc. im Sinne von Beaufsichtigung, siehe auch Aufsicht
Siehe auch
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