- Nationalgut
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Mit dem Begriff Nationalgut (frz. bien national) oder auch Kirchengut bezeichnet man Eigentum der Kirche und des Klerus (v.a. Immobilien) im Frankreich der Revolution und ihrem Einzugsbereich in den späteren französischen Satellitenstaaten, welches im Zuge der revolutionären Umgestaltung des Staates und der Gesellschaft „nationalisiert“ d.h. verstaatlicht worden ist.
Diese Verstaatlichungen gehen auf einen Antrag des Bischofs von Autun in der Nationalversammlung, dem späteren Minister Talleyrand vom 10. Oktober 1789 zurück, welcher argumentierte, dass der Klerus nicht der wirkliche Eigentümer des Kirchenvermögens sei, sondern dieses nur zum Unterhalt der Kirchendiener, des Kultus und der Armenpflege benötige. Da diese Aufgaben aber in Zukunft der Staat, also die Nation wahrnehme, würde der Klerus dieses hohen Vermögens nicht mehr bedürfen.
Eigentlicher Beweggrund dieser Überlegungen war die hohe Staatsverschuldung, welche die junge französische Republik vom Ancien Régime übernommen hatte und auf Grund derer der Staatsbankrott drohte. Diese Schuld suchte man durch den Verkauf der – zu Nationaleigentum zu erklärenden (frz. nationalisation) – Kirchengüter zu tilgen. Nach heftiger Debatte in der Nationalversammlung wurde der gesamte Besitz der französischen Kirche, mit 568 zu 346 Abgeordnetenstimmen am 2. November 1789 zum Eigentum der französischen Nation, womit bis zu 10% des Grundbesitzes im ganzen Land den Besitzer wechselten. Der Schuldenlast begegnete man alsbald mit der Herausgabe der so genannten Assignaten, Schatzscheinen, welche mit dem Gewinn aus dem späteren Verkauf des ehemaligen Kirchenguts gedeckt sein sollten.
Literatur
- Ernst Schulin: Die Französische Revolution. München, 4. Auflage, 2004.
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