- Brandschutzhelfer
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Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Er kann dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Die Ernennung erfolgt auf Basis des "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit"[1] und der Unfallverhütungsvorschrift "BGV A1 – Grundsätze der Prävention"[2]
Vom Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden, der den Unternehmer bei Fragen des Brandschutzes berät.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen[3]:
- Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
- vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
- Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
- Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzugs)
- Einweisen der Feuerwehr
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist nicht durch Gesetze oder Vorschriften geregelt, sondern orientiert sich am Bedarf des jeweiligen Unternehmens und wird durch den Brandschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer festgelegt. In jedem Fall gehört aber eine umfangreichere Schulung auf allen vorgehaltenen Löschgeräten (d. h. Feuerlöscher und Wandhydranten) zur Ausbildung.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG), §10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- ↑ BGV A1 - Grundsätze der Prävention, §22 Notfallmaßnahmen
- ↑ Lehrgangsausschreibung der VdS Schadenverhütung (Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)
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