- Feuerwehrgesetz (Deutschland)
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Ein Feuerwehrgesetz (auch Brandschutzgesetz, Feuerschutzgesetz oder ähnlich benannt) definiert den Begriff der Feuerwehr sowie deren Aufbau und Aufgaben. Die Gesetze lösten die seit dem Mittelalter verwendeten Feuerlöschordnungen ab.
Frühe Formen der gesetzlichen Regelung des Brandschutzes sind bereits aus der Römerzeit bekannt, in der sie durch patrouillierende Feuerwächter auf ihre Einhaltung kontrolliert wurden.
Die die Feuerwehr betreffende Gesetzgebung liegt in Deutschland in den Händen der Länder. Es wird in der Regel zwischen Pflichtaufgaben, die eine Feuerwehr kostenfrei erledigen muss, und Zusatzaufgaben, für die Gebühren verlangt werden können, unterschieden.
In der Regel werden auch die Aufgaben der Träger einer Feuerwehr beschrieben. Meist sind die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Den Kreisen ist oft die Unterhaltung einer Leitstelle übertragen. Zum Beispiel ist aber in Nordrhein-Westfalen geregelt, dass Berufsfeuerwehren, auch von kreisangehörigen Gemeinden, eine Leitstelle unterhalten müssen. Darüber hinaus sind auch Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen (Landesfeuerwehrschule), zur Aufsicht über die Feuerwehren und zur Führung der Wehren enthalten. Es wird außerdem geregelt, wann eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Ferner gibt es Regelungen zum Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute. Normalerweise dürfen die Gemeinden Details in Satzungen regeln. Bestimmte Ausgestaltungen der Gesetze können auch von übergeordneten Dienststellen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen geregelt werden.
In einigen Ländern (z.B. Bremen) ist der gesamte Komplex der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in einem Gesetz geregelt. In der Mehrzahl der Länder wurden hier aber einzelne Gesetze erlassen.
Das Brandschutzgesetz bildet zusammen mit weiteren Vorschriften (wie z. B. baurechtliche Vorschriften durch Bauordnungen) die Brandschutzvorschriften, die beim Bau und der Unterhaltung von Gebäuden oder der Durchführung von Veranstaltungen einzuhalten sind. Auch die in einigen Ländern geltende Rauchmelderpflicht ist im Baurecht zu finden.
Übersicht die Feuerwehrgesetze der Bundesländer
Wappen Land Gesetz Baden-Württemberg Feuerwehrgesetz (FwG) vom 10. Februar 1987, zuletzt geändert am 10. November 2009[1] Bayern Bayerisches Feuerwehrgesetz - BayFwG - (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40)][2] Berlin Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin (FwG)[3] Brandenburg Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 (BbgBKG)[4] Bremen Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG)[5] Hamburg Feuerwehrgesetz Hamburg (FeuerwG)[6] Hessen Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)[7] Mecklenburg-Vorpommern Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz[8] Niedersachsen Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)[9] Nordrhein-Westfalen Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 11. Dezember 2007[10] Rheinland-Pfalz Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)[11] Saarland Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)[12] Sachsen Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) [13] Sachsen-Anhalt Brandschutzgesetz (BrSchG)[14] Schleswig-Holstein Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG)[15] Thüringen Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz -ThürBKG -)[16] Literatur
- Hildinger, Gerhard / Rosenauer, Andrea: Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Kommentar, 3. Auflage, Stuttgart/Berlin/Köln 2011, Verlag: Kohlhammer, EAN 9783170216808
Quellen
- ↑ Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg auf http://www.landesrecht-bw.de
- ↑ Bayerisches Feuerwehrgesetz
- ↑ Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin
- ↑ Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
- ↑ Bremisches Hilfeleistungsgesetz
- ↑ Feuerwehrgesetz Hamburg
- ↑ Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
- ↑ Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ Niedersächsisches Brandschutzgesetz
- ↑ Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (Nordrhein-Westfalen)
- ↑ Brand- und Katastrophenschutzgesetz (Rheinland-Pfalz)
- ↑ Brandschutzgesetz Saarland
- ↑ Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, vom 24. Juni 2004
- ↑ Brandschutzgesetz Sachsen-Anhalt
- ↑ Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
- ↑ Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, 2008
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