Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

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Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
Abkürzung: IVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Soziale Sicherheit
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
831.20
Datum des Gesetzes: 19. Juni 1959
Inkrafttreten am: 15. Oktober 1959
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG, auch IV-Gesetz) von 1959 regelt zusammen mit den Verordnungen des Bundesrats die Organisation staatlicher Hilfe an behinderte oder chronisch erkrankte Menschen in der Schweiz. Diese Institution wird in der Schweiz Invalidenversicherung genannt. Das IVG schreibt auf nationaler Ebene Richtwerte vor, welche die 26 kantonalen Invalidenversicherungsstellen zu erfüllen haben (Art 54). Jeder Kanton hat eine eigene Praxis der Hilfe in materieller oder finanzieller Form. Behinderte und chronisch kranke Menschen haben abhängig vom Wohnkanton unterschiedliche Ansprüche. Von 2000 bis 2010 wurde das IVG intensiv diskutiert. Die UN-Behindertenrechtskonvention würde das IVG tangieren, wird aber nicht anerkannt. Spätestens im 20. Lebensjahr wird medizinische Hilfe bei Geburstgebrechen eingestellt - selbst im Falle von Sprachproblemen (Art 13). Die Leistungen umfassen auch Hilflosenentschädigungen und Renten. Renten werden in Viertel ausbezahlt. Um eine 25%-Rente zu erhalten, muss der Leistungsempfänger mindestens 40% invalid sein (Art 28).

Inhaltsverzeichnis

Die Weiterentwicklung des IVG

Das Gesetz wird durch parlamentarische Revisionen und bundesrätliche Verordnungen jeweils angepasst. In der Zeit von 2000-2010 wurde es intensiv reformiert. Die letzte Revision war die fünfte und trat 2008 in Kraft. Aktuell wird die 6. IVG-Revision diskutiert.

  • Gesetz von 1959 (Stand 2009)[1]
  • IVG-Revision 2000 [2]
  • IVG-Revision 2002 [3]
  • 4. IVG-Revision (Inkraft seit 1. Januar 2004)
  • 5. IVG-Revision (Inkraft seit 1. Januar 2008)
  • 6. IVG-Revision (geplante Inkraftsetzung 2012)

Verordnungen zum IVG

Verordnungen zum IVG beschreiben die Funktionsweise der Invalidenversicherung. Kantonale IV-Stellen interpretieren diese und richten danach Struktur und Leistungen aus. Verordnungen werden vom Bundesrat verfasst. Er bestimmt damit die Ausgestaltung der Invalidenversicherung nach Vorgabe der Gesetze (u.a. des IV-Gesetzes). Sie wurden im letzten Jahrzehnt u.a. 2001[4], 2003[5], 2004[6] und 2005 [7] neu erlassen.

Einzelnachweise

  1. IVG 1959 Version 2009
  2. 3. IVG Revision
  3. 2.IVG Revision
  4. IVV 2001
  5. IVV 2003
  6. IVV 2004
  7. IVV 2005

Weblinks


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