6. IVG-Revision

6. IVG-Revision
QS-Recht

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Die 6. IVG-Revision ist die aktuelle Revision des IV-Gesetzes, welche in der Eidgenossenschaft Hilfe für behinderte und chronisch kranke Menschen institutionell regelt. Ziel der Revision ist die Halbierung des Defizits der Invalidenversicherung. Dies sollen zwei Massnahmen-Pakete, insbesondere das zweite erreichen.[1]

Die 2010 im eidgenössischen Parlament diskutierte und im Ständerat verabschiedete 6. Revision des IV-Gesetzes soll 2012 in Kraft treten.[2]

Inhaltsverzeichnis

Massnahmenpaket 6a

Hierzu gehört unter anderem der Assistenzbeitrag oder das frühere Assistenzprojekt. Es soll Menschen ermöglichen selbständig statt in einem Heim zu leben, falls bisher Strukturen letzteres erzwangen. Voraussetzung für die Umsetzung des Assistenzbeitrags ist die Kostenneutralität.

Grenzen des Assistenzbeitrags

Von der Massnahme sind schwerbehinderte oder kostenintensive Leistungsbezüger weiterhin ausgenommen. Kann sich eine betroffene Person nicht selbst privat finanzieren, verlangen die eidgenössichen Strukturen weiterhin Heim- und Klinikaufenthalte.

Massnahmenpaket 6b

Es sind jährliche Einsparung von 800 Millionen Franken durch Reduktion bei Ausgaben bei Leistungsbezügern vorgesehen [3]

  • 230 Millionen Franken durch tiefere Teilrenten bei Neurenten
  • 200 Millionen Franken durch Senkung der Beiträge für Kinder von Leistungsbezügern. (25 % Senkung)
  • 170 Millionen Franken durch tiefere Teilrenten bei bisherigen IV-Rentnern
  • 100 Millionen Franken durch verstärkten Eingliederungszwang spezielle für psychisch erkrankte Leistungsbezüger
  • 20 Millionen Franken durch Streichung von Reiskosten für Versicherte

Auf der Stufe der Verordnung zum IV-Gesetz sind folgende Einsparungen vorgesehen:

  • 50 Millionen Franken durch Umgestaltung der Erstausbildung für Leistungsbezüger
  • 30 Millionen Franken durch Leistungsabbau auf der Seite von unterstützen Dachorganisationen.

Tiefere Teilrenten durch neues Berechnungssystem

Ein Spareffekt von 400 Millionen Franken wird durch Verkleinerung der IV-Renten bei einem Invaliditätsgrad zwischen 51 % und 79 % erreicht. Dies wird durch ein neues Berechnungssystem erreicht und betrifft über 100'000 IV-Rentner (40 %).

Vernehmlassung

Pro Mente Sana, die als Mitglied der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe an der Ausarbeitung der Vernehmlassung beteiligt war, äusserte sich im Oktober 2009 zwiespältig über die Revision.[4] Pro Mente Sana „befürwortet das Ziel der 6. IV-Revision, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten in die Arbeitswelt zurückzuführen. Die Stiftung zweifelt aber die Umsetzbarkeit des Eingliederungskonzeptes an und befürchtet einen starken Verlagerungseffekt auf die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe.“[5] Behindertenorganisationen haben wegen des grossen Abbaucharakters der Vorlage die Auftrennung in zwei Massnahmenpakete gefordert.

Stellungsnahmen

In den Medien wird die 6. IV-Revision von den Behindertenverbänden stark kritsiert.[6][7]

Pro Infirmis lehnte die 6. Revision teilweise ab.[8] Von linker Seite wird die 6. IVG-Revision als bedingungslose Abbauvorlage gesehen.[9]

Einzelnachweise

  1. Dossier: Die 6. IV-Revision, Bundesamt für Sozialversicherungen
  2. Position der IVSK zur IVG-Revision 6b, IV-Stellen-Konferenz
  3. Faktenblatt - Massnahmen der IV-Revision 6b, Bundesamt für Sozialversicherungen (PDF)
  4. Stellungnahme von Pro Mente Sana, an die Adresse des Bundesamtes für Sozialversicherungen, 15. Oktober 2009
  5. „6. IV-Revision: Zwiespältige Beurteilung, viele Fragezeichen“, Pro Mente Sana, Medienmitteilung, 15. Oktober 2009
  6. „Abschaffung des vierstufigen IV-Rentensystems stösst auf Ablehnung“, swissinfo, 13. Oktober 2010
  7. „Bis 99 Prozent der Teilinvaliden-Renten sollen gekürzt werden“, Schweizerische Depeschenagentur, 13. Oktober 2010 (erschienen u. a. in der Basler Zeitung)
  8. „Pro Infirmis sagt Nein zu IV-Rentenkürzungen“, Pro Infirmis, Medienmitteilung vom 11. Oktober 2010
  9. Blogeintrag auf ignoranz.ch

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