- Ernst von Bülow-Cummerow
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Ernst Gottfried Georg von Bülow-Cummerow (* 13. April 1775 in Prützen; † 28. April 1851 in Berlin) war ein preußischer Gutsbesitzer der sich durch die Gründung einer Bank und anderer Maßnahmen für die Förderung der Landwirtschaft einsetzte. Daneben war er als politischer und nationalökonomischer Publizist im Sinne der Grundbesitzer tätig. Politisch vertrat er dabei Positionen, die sich am ehesten als reformkonservativ bezeichnen lassen. Während der Revolution von 1848 war er maßgeblich am Zustandekommen des sogenannten Junkerparlaments zur Verteidigung der Interessen des Grundbesitzes beteiligt.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft und frühe Jahre
Er entstammte dem Adelsgeschlecht von Bülow. Sein Vater Christian Friedrich von Bülow war Gutsbesitzer und dänischer Kammerjunker. Die Mutter war Louise (geb. von Meding).
Von Bülow-Cummerrow wurde nach der Erziehung durch Hauslehrer 1788 mit 13 Jahren zum Leutnant im Regiment der Königin in der Armee des Kurfürstentums Hannover ernannt. Den Dienst musste er indes nicht antreten, weil ihm ein sechsjähriger Urlaub bis zum Dienstantritt gewährt wurde. Als diese Zeit abgelaufen war und der Krieg mit Frankreich drohte, erreichte der Vater die Bewilligung des Abschieds aus dem Dienst. Danach studierte er in Rostock und Jena. Anschließend machte er Reisen und war zeitweise als Kammerjunker und Reisemarschall von Mecklenburg-Strelitz tätig. Nach seiner Rückkehr 1805 heiratete er Friederike Fließbach, Tochter eines Hofküchenmeisters.
Wirtschaftliche Tätigkeit
Mit relativ geringen Geldmitteln erwarb er einen großen Gutbesitz in Hinterpommern, den er 1826/27 noch weiter vergrößern konnte. Das Gut Cummerow war Hauptsitz. Ergänzt wurde die Landwirtschaft (er baute die ersten Rundscheunen in Pommern) durch kommerzielle Unternehmungen wie einer chemischen Fabrik und einem Eisenhammer. Allerdings kam es dabei verschiedentlich zu finanziellen Schwierigkeiten. Er galt daher als fortschrittlicher, aber nicht ganz solider Wirtschafter.
Er war 1824 maßgeblich an der Gründung der Ritterschaftlichen Privatbank mit Sitz in Stettin beteiligt. Sie war seinerzeit die einzige preußische Privatbank, die über ein begrenztes Recht zur Emission von Banknoten verfügte. Allerdings geriet das Unternehmen wegen schlechter Betriebsführung in finanzielle Schwierigkeiten. Weiter Projekte zur Gründung von Notenbanken durch von Bülow-Cummerow scheiterten später am Einspruch der Regierung.
Durchaus erfolgreich war er bei der Gründung des „Landwirtschaftlichen Vereins zu Regenwalde“ im Jahr 1831. Damit verbunden war die Einrichtung einer landwirtschaftlichen Akademie und einer Musterwirtschaft. Ebenfalls auf ihn zurück geht die Gründung der Landwirtschaftsschule Eldena im Jahr 1835.
Politiker und Publizist
Er wurde 1811 Mitglied der Generalkommission zur Regelung der Kriegsschulden, die auch als eine Art vorübergehende Nationalrepräsentation galt. Er hat die Agrarreformen Karl August von Hardenberg unterstützt. Er hat dabei für die Schaffung von lebensfähigen Bauernstellen plädiert. Er war ein konservativer Interessenvertreter des adeligen wie des bürgerlichen Landbesitzes. Als Gegner einer absolutistischen Herrschaft setzte er sich für eine Monarchie mit ständischen Elementen ein. Dabei sollte in den Mitbestimmungsgremien der Grundbesitz eine führende Stellung einnehmen. In dieser Zeit zumindest hat er adelige Standesvorteile abgelehnt und hat Schriften ohne Adelsprädikat als Bülow veröffentlicht. Zwischen 1824 und 1831 gehörte er dem Provinziallandtag der Provinz Pommern an.[1]
Von Bedeutung war Bülow-Cummerow auch als Publizist. Seine ersten Schriften veröffentlichte er 1823/24. Danach widmete er sich vor allem der erwähnten praktischen wirtschaftlichen Tätigkeit. Nachdem eine Jagdverletzung ihn 1841 für einige Monate an das Bett fesselte, wurde er wieder als Autor aktiv. Er forderte die Unterstützung des Grundbesitzes mit allen Mitteln. Dazu gehörte die Forderung nach günstigen Krediten oder die verkehrstechnische Erschließung auch überwiegend agrarischer Gebiete etwa durch die Ostbahn. Er hat sich mit Friedrich List 1843/44 handelspolitische Auseinandersetzungen geliefert. Mit David Hansemann hat er sich 1845 steuerpolitische Kontroversen geliefert.
Bei der Förderung des Grundbesitzes hatte er in dieser Zeit insbesondere auch den adeligen Besitz im Blick gehabt. In Hinblick auf die Vielzahl von bürgerlichen Gutsbesitzern äußerte er 1842 in seinem weit verbreiteten Buch über die preußische Verfassung: „Wenn heute jemand Schornsteinfeger ist, morgen Rittergutsbesitzer, und übermorgen den Pfarrer ernennt, so ist das nicht passend.“[2] Besonders aber hat er die wachsende Macht der Beamten im modernen Staat kritisiert. Von Bülow-Cummerow behauptete, dass der König von Gottes Gnaden eigentlich nicht mehr sei als der „Souveränitätsrepräsentant“ als „Chef der Verwaltung“, letztere aber sei der „eigentliche Souverän“ des Staates.[3] In seinem Preußenbuch hat er erstmals versucht, als eine Art Vorläufer von Friedrich Julius Stahl im Sinne eines Reformkonservatismus eine Brücke von den Konservativen zu den gemäßigt konstitutionellen Liberalen zu schlagen. Er sprach sich für Pressefreiheit, eine preußische Verfassung und für Reformen der Bürokratie aus. Damit hatte er bei den Hochkonservativen und der Kamarilla um Friedrich Wilhelm IV. keinen Erfolg.[4]
Seine grundsätzlich konservative Einstellung zeigte sich während der Revolution von 1848/49. Er wurde zum Präsidenten des „Vereins zur Wahrung der Interessen des Grundbesitzes“ gewählt. Er war neben anderen ein Kopf des sogenannten Junkerparlaments. Als solcher stand er an der Spitze des Widerstandes der Grundbesitzer gegen die endgültige Umsetzung der Bauernbefreiung. Bis dahin hatte er deutschlandpolitisch kleindeutsche Positionen mit Preußen als Führungsmacht vertreten. Nunmehr wandte er sich gegen die Versuche der Frankfurter Nationalversammlung, Preußen in Deutschland aufgehen zu lassen.
Schriften (Auswahl)
- Preußen, seiner Verfassung, seine Verwaltung sein Verhältnis zu Deutschland. Berlin, 1842 Digitalisat
- Das normale Geldsystem in seiner Anwendung auf Preußen. Berlin, 1846 Digitalisat
Einzelnachweise
- ↑ Theodor Wengler: Der Provinzialverband Pommern. Verzeichnis der Mitglieder des Provinziallandtages. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern, Reihe V, Band 44. Böhlau Verlag, Köln Weimar Wien 2008, ISBN 978-3-412-20109-8, S. 10–16.
- ↑ Rene Schiller: Vom Rittergut zum Großgrundbesitz. Ökonomische und soziale Transformationsprozesse der ländlichen Eliten in Brandenburg im 19. Jahrhundert. Berlin, 2003. S.438
- ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd.2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen 'Deutschen Doppelrevolution' 1815–1845/49 München, 1989. S.298
- ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd.2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen 'Deutschen Doppelrevolution' 1815–1845/49 München, 1989, S.452
Literatur
- August Meitzen: Bülow-Cummerow, Ernst von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 3, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 517–520.
- Erich Angermann: Bülow-Cummerow, Ernst von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, S. 737 f.
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