- Bürgerliche Partei
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Als bürgerliche Partei werden im politischen Sprachgebrauch Parteien bezeichnet, die eine "bürgerliche" Ausrichtung der Politik vertreten. Wesentliche Merkmale sind meist Schutz des einzelnen Staatsbürgers vor "zu großem" staatlichen Einfluss, Schutz des Eigentums, Ablehnung einer höheren Besteuerung reicher Staatsbürger, zurückhaltende Steuer- und Defizitpolitik, Begrenzung von Zuwanderung, Ablehnung eines starken Sozialstaats. Der Begriff der bürgerlichen Partei bzw. des bürgerlichen Lagers wird oft als Kampfbegriff und in Abgrenzung zur politischen Linken gebraucht. Seine Verwendung ist umstritten, da in einer Demokratie alle Mitglieder der Gesellschaft Bürger sind, unabhängig von ihrer politischen Einstellung oder sozialen Herkunft.[1]
Als bürgerlich verstehen sich zumeist
- konservative Parteien
- christdemokratische Parteien
- die meisten liberalen Parteien
- teilweise christlichsoziale Parteien
- teilweise sogenannte Bürgerblöcke, v.a. als Gegenspieler zur Sozialdemokratie.
Mehrere Parteien führen die Bezeichnung "bürgerlich" oder "Bürger" im Namen, unter anderem
- die Bürgerlich-Demokratische Partei in der Schweiz
- die Rechtsstaatliche Bürgerpartei in Sachsen-Anhalt
- die Pro-Bürger-Partei (Kleinpartei in Deutschland) und die Unabhängigen-Bürger-Partei in NRW
- Die Mündigen Bürger (Splitterpartei der CSU 1984-90)
- verschiedene Bürgerlisten, meist auf kommunaler Ebene.
- Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Peter Pragal (9. Februar 2009): Bürgerliches Lager - ein politischer Kampfbegriff. dradio.de. Abgerufen am 3. Juli 2011.
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