- Clause
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Clause ist die Wortgruppe im Satz, die aus einem finiten Verb (Personalform eines Verbs) und den von ihm abhängigen Wörtern besteht.[1] Der Begriff wird in der Quantitativen Linguistik oft als leicht bestimmbare, annähernde Entsprechung zu und damit auch anstelle von Teilsatz verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele zur Erläuterung
Ein Satz wie „Er soll möglichst schnell kommen, damit er seinen Eltern helfen kann“ enthält zwei Verben in der Personalform: „soll“ und „kann“; die beiden Infinitive „kommen“ und „helfen“ spielen dabei keine Rolle. Der Beispielssatz besteht daher entsprechend der angegebenen Definition aus zwei Clauses, die in diesem Fall auch zwei Teilsätzen entsprechen, getrennt durch das Komma. Ein Satz wie „Er läuft ebenso schnell wie Inge und keucht hörbar“ besteht ebenfalls aus zwei Clauses (finite Verben: „läuft“ und „keucht“), die aber nicht beide als selbständige Teilsätze aufgefasst werden. Die Begriffe „Clause“ und „Teilsatz“ stimmen also nur teilweise überein. Ein vollständiger Satz, der nur ein finites Verb enthält, besteht nur aus einem Clause.
Bedeutung des Begriffs
Clause wird in der Quantitativen Linguistik ebenso wie in der Quantitativen Stilistik als Einheit genutzt, um die Länge von Sätzen (Satzlänge) zu bestimmen und Textsorten hinsichtlich der durchschnittlichen Clauselängen zu unterscheiden.[2] Außerdem wird der Begriff genutzt, um Sprachgesetze zu erforschen; eines davon betrifft den Zusammenhang zwischen der Satzlänge und der Clauselänge.[3]
Literatur
- Ursula Pieper: Über die Aussagekraft statistischer Methoden für die linguistische Stilanalyse. Narr, Tübingen 1979. ISBN 3-87808-355-6.
Einzelnachweise
- ↑ Pieper 1979, S. 27.
- ↑ Pieper 1979, S. 67.
- ↑ Gabriela Heups: Untersuchungen zum Verhältnis von Satzlänge zu Clauselänge am Beispiel deutscher Texte verschiedener Textklassen. In: Reinhard Köhler & Joachim Boy (Hrsg.): Glottometrika 5. Brockmeyer, Bochum 1983, S. 113–133. ISBN 3-88339-307-X.
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