- D1-Führerschein
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Der D1-Führerschein ist ein gültiger EU-Führerschein für kleine Busse zur Personenbeförderung von 16 Personen und dem Fahrzeugführer. (Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.)
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1, die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurde, wird auf maximal fünf Jahre befristet. Sie sollte deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine Antragstellung ca. 3 Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung.
Fahrzeuge dieser Klasse dürfen eingeschränkt[1] auch mit Klasse C1 gefahren werden, wenn keine gewerbliche Personenbeförderung besteht.[2]Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen zur Erteilung
- Das Mindestalter ist 21 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B (Kraftfahrzeuge bis 3,5 t)
- Grundqualifikation für Personenbeförderung (nach BKrFQG)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
- Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl.
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet
Ausbildung
Mit der theoretischen Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
1 Stunde =45 min. (real), 1 Doppelstunde = 90 min. (real).
Theorie
bei Vorbesitz von Klasse B C1 od. C Grundstoff 6 6 Zusatzstoff 10 4 Doppelstunden Praxis
Vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D1
Vorbesitz Grundausbildung Überland Autobahn Dunkelfahrt Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre 41 19 12 7 Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 16 8 4 4 Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre 6 4 2 2 Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 6 4 2 2 Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten Verlängerung
Dieser Führerschein wird durch einen Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil) und Anlage 6 (Sehvermögen) um 5 Jahre verlängert.
Sollte die Fahrerlaubnis abgelaufen sein, kann diese prüfungsfrei im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden.
Quellen
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Einzelnachweise
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