- Fahrzeugführer
-
Der Fahrzeugführer ist diejenige Person, die ein Fahrzeug (Fahrrad, Kfz etc.) lenkt oder steuert (führt). Umgangssprachlich spricht man vom Fahrer oder Lenker, der Begriff Fahrzeugführer findet sich dagegen häufiger in juristischen Definitionen und Verordnungen zum Verkehrsrecht.
Die Pflichten des Fahrzeugführers bei der Teilnahme am Straßenverkehr finden sich in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung (StVO), in Österreich in der Straßenverkehrsordnung (Österreich). Für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ist in Deutschland seit 1999 die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einschlägig. Davor waren es die §§ 1 - 15 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
So verlangt man von einem Fahrzeugführer mit der Fahreignung die Fähigkeit, das Fahrzeug umsichtig, nüchtern und sicher zu führen.
Die Definition eines Fahrzeugführer kann sich in einigen Bereichen auf die allgemeine Leitung des Fahrzeugs und der Fahrt beziehen und weniger auf die unmittelbare Gewalt über das Fahrzeug:
- In der Schifffahrt ist zwar der Kapitän bzw. Schiffsführer für die Schiffsführung verantwortlich, am Steuer muss er jedoch nicht sein, er kann diese Aufgabe an einen Rudergänger bzw. Steuermann delegieren.
- Nach dem deutschen Straßenverkehrsrecht ist ein Fahrlehrer in Deutschland, der verantwortliche Fahrzeugführer, solange sein Fahrschüler noch nicht die entsprechende Fahrerlaubnis hat.
- In der militärischen Luftfahrt in den USA ist ein Kommandant (aircraft commander) für das Fahrzeug und das Personal verantwortlich, während die Lenkung des Flugzeugs vom Piloten und dem Copiloten durchgeführt wird. In der sonstigen Luftfahrt ist jedoch der Pilot verantwortlicher Fahrzeugführer.
- Im Schienenverkehr wird der Fahrzeugführer in Deutschland als Triebfahrzeugführer, früher auch "Lokführer" bezeichnet.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Fahrzeugführer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.