Dekartellierung

Dekartellierung

Dekartellierung (amerikanisierend: ‚Dekartellisierung’)[1] ist eine staatliche Politik zur Auflösung von Kartellstrukturen in der Wirtschaft.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bis zum Zweiten Weltkrieg war der Begriff ‚Dekartellierung‘ unbekannt. In der europäischen Wirtschaft war – in aufbauender Weise – die Kartellierung[2] oder Kartellbewegung wirksam. Zersetzungserscheinungen oder abbauende Maßnahmen wurden mit Kartellbruch, Kartellauflösung oder Kartellverbot bezeichnet. In den USA gab es die Antitrust-Gesetzgebung.

Der Begriff der ‚decartelization‘ kam während des Zweiten Weltkriegs auf als ein politisches Programm der USA zur weltweiten Zerschlagung von Kartellstrukturen. Insbesondere die Kriegsgegner Japan und Deutschland sollten wirtschaftlich umgestaltet werden.

Umsetzung in Deutschland

Für Deutschland, das als Kernland des „cartelism“ erkannt wurde, war im Potsdamer Abkommen vom Juli 1945 beschlossen worden: “[…] the German economy shall be decentralized for the purpose of eliminating the present excessive concentration of economic power as exemplified in particular by cartels, syndicates, trusts and other monopolistic arrangements.”[3]

Im Zuge dieser Politik wurden Großkonzerne wie die I.G. Farben und die Vereinigten Stahlwerke zerschlagen. Das Bankensystem wurde entflochten.

Maßnahmen zur Unterdrückung unternehmerischer Kooperationen, also echter Kartelle, ergänzten die Veränderung der Konzernstrukturen und Beteiligungsverhältnisse.

Umsetzung im Ausland

In Japan wurden Ende der 1940er Jahre die Zaibatsu, marktmächtige Konzern-Konglomerate, aufgelöst.

Die USA betrieben in der westlichen Welt eine umfangreiche Propagandaarbeit für ihr neoliberales Wirtschaftssystem. U.a. in Frankreich führte dies zeitweilig zu einer erheblichen Verstimmung über diese Versuche einer Bevormundung.

Literatur

  • Cahn-Garnier, Fritz: Dekartellierung der Banken, in: Deutsche Finanzwirtschaft, Bd. 1.1947, 6, S. 9–14.
  • Dilley, Charles A.: Ziele des Dekartellisierungs-Programms [Übersetzung aus dem Englischen], in: Der Wirtschaftspiegel, Bd. 2, 1947, S. 428–430.
  • Freyer, Tony A.: Antitrust and global capitalism 1930–2004. New York 2006.
  • Günther, Eberhard, Dekartellierung, in: Hans J. Schlochauer, et alii (Hrsg.), Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 1, Berlin 1960, S. 321-324.
  • Maddox, Robert Franklin: The War within World War II. The United States and International Cartels, Westport 2001.
  • Merrill, Dennis (Hrsg.): Documentary history of the Truman presidency. Vol. 3: United States policy in occupied Germany after World War II: denazification, decartelization, demilitarization, and democratization, Bethesda/Md. 1995.
  • Schröter, Harm G.: Kartellierung und Dekartellierung 1890 – 1990. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 81 (1994),4, S. 457–493.
  • Tamplin, Mary: Decartelisation: the final rounds, in: Cartel, Bd. 3.1953, Nr. 3, S. 82–88.
  • Wells, Wyatt C.: Antitrust and the Formation of the Postwar World. New York 2002.

Einzelnachweise

  1. Gemäß Duden zulässig und sogar häufiger. Deutsche Lexika unterstützen jedoch üblicherweise den Terminus Dekartellierung als Kompositum zu Kartellierung. Etwa Gablers Wirtschaftslexikon. Eintrag 'Dekartellierung', http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/dekartellierung.html
  2. Die Variante ‚Kartellisierung‘ ist selten.
  3. Protocol of the Proceedings of the Berlin (Potsdam) Conference, July 17-August 2 1945, Conclusions, in: Homepage Yale Law School, http://avalon.law.yale.edu/20th_century/decade17.asp, 12. März 2011.

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