- Signatur (Kunst)
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Als Signatur wird der vom Künstler selbst auf seinem Werk angebrachte Name bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Es kann sich dabei um den voll ausgeschriebenen oder abgekürzten Vor- und/oder Nachnamen, häufig auch nur um dessen Anfangsbuchstaben (Monogramm) handeln, seltener um ein figürliches oder symbolisches Zeichen.
Signaturen sind seit der Antike bekannt, durch sie wurden die Namen vor allem von Vasenmalern überliefert. Das Mittelalter kennt Künstlernamen vor allem aus der Spätzeit. Die Verbreitung von Künstlersignaturen seit der Renaissance hängt eng mit der sich wandelnden Vorstellung von der Rolle des Künstlers und seiner Bedeutung für den Wert des Kunstwerks zusammen.
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Signatur des deutschen Künstlers Joseph Beuys (Name voll ausgeschrieben)
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Bildsignatur des österreichischen Malers Karl Bobies (Vorname abgekürzt)
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Signatur des spanischen Künstlers Pablo Picasso (nur Nachname)
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Signatur des deutschen Malers und Grafikers Albrecht Dürer bei einem Holzschnitt (als Monogramm)
Zusätzliche Abbreviaturen
Auf Werken der Bildenden Kunst der Neuzeit ist der Name bis ins 19. Jahrhundert oft durch den Zusatz „f.“ oder „fec.“ (lat. fecit, ‚hat es angefertigt‘) ergänzt, auf Gemälden oft durch ein „p.“, „pinx.“ oder „pinxit“ (,hat es gemalt‘).[1]
Bei Druckgrafik kann eine handschriftliche Signatur des Künstlers auf jedem Einzelblatt erfolgen oder er hat „in der Platte“ signiert, also eine mitdruckende Signatur seitenverkehrt in den Druckstock geschnitten, graviert oder radiert. Diese gedruckten Signaturen haben seit der frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert alternativ zu dem genannten „fecit“ den Zusatz „sc.“ (lat. sculpsit‚ ,hat es gestochen‘) oder „gr. p.“ (fr. gravé par, ‚gestochen von‘). Davon zu unterscheiden ist die Nennung des Entwerfers oder Künstlers, der die Vorzeichnung schuf („inv.“ für lat. invenit ‚hat es erfunden‘, auch „del.“ für delineavit ‚hat es gezeichnet‘[2] oder „pinx.“ für pinxit ‚hat das in der Grafik reproduzierte Gemälde geschaffen‘).
Der Steindrucker oder die Lithographenanstalt ist mit „lith.“ (‚hat es lithographiert‘) benannt und der Holzstecher, der den Holzstock gestochen hat mit „xyl.“ (für xylographiert, also ‚den Holzstich angefertigt‘). Das auf den Namen folgende „exc.“ (excudit ‚hat herausgebracht‘) bezeichnet den als Verleger tätigen Drucker des Blattes. Diese Nennung der am Produktionsprozess Beteiligten auf grafischen Blättern des 16. bis 19. Jahrhunderts nennt man zusammenfassend Adresse. Wenn in einer Zeile unter dem Bildrand angeordnet, steht meist links der Künstler, rechts der Verlag.
An Bronzegüssen erscheint häufig auch (oder nur) der Name des Gießers oder der Gußwerkstatt, auf Medaillen der Name des Graveurs oder der Prägeanstalt. Wenn als Vorlage für die Gravur der Medaille eine Büste verwendet wurde, ist auf der Medaille die Signatur des Bildhauers ebenfalls angegeben.
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Henricus F.ab Langren Sculpsit – Signatur des Kupferstechers Henricus Florentius van Langren, aus Deliniantur in hac tabula …, Amsterdam, 1596[3]
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G. Eberlin fec. 1903 – Gravur des Bildhauers Gustav Eberlein am Wagnerdenkmal in Berlin
Verwandte Begriffe
- Steinmetzzeichen
- Druckermarke
- Chinesisches Siegel – zum Namensstempel in der chinesischen Kunstradition
- In der Angewandten Kunst der vorindustriellen Zeit werden die gedruckten, gepunzten, geprägten oder gestempelten Herstellerzeichen üblicherweise nicht als „Signatur“ bezeichnet, obwohl sie oft diese Funktion haben. Siehe dazu die Seiten Porzellanmarke, Zinnmarke, Beschlagmarke und Silberstempel. Eine manuell auf Keramik aufgemalte, in Metall gravierte oder in ein Kunstglas geschnittene Signatur wird allerdings korrekt so benannt.
Rechtliches
Fälschung einer Künstlersignatur wird nach § 107 UrhG unter Strafe gestellt.
Fälschung von Kunstwerken (Kunstfälschung) ist in Deutschland kein eigenständiges Delikt, sondern wird nach § 263 StGB (Betrug) und § 267 StGB (Urkundenfälschung) bestraft.
Literatur
- Der Brockhaus Kunst. Künstler, Epochen, Sachbegriffe. 3., aktualis. u. überarb. Aufl., Verlag F. A. Brockhaus, Mannheim 2006, ISBN 3-7653-2773-5, S. 844–845.
- Felix Philipp Ingold: Zur Signatur des Werks. In: ders.: Im Namen des Autors. Wilhelm Fink Verlag, München 2004, S. 299–374. ISBN 3-7705-3984-2.
- Ernst Rebel: Druckgrafik. Geschichte, Fachbegriffe. Reclam-Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-15-018237-9, S. 247–249.
Spezielles:
- Franz Bornschlegel: Stilpluralismus oder Einheitszwang? Die Schriften in den süddeutschen Bildhauerwerkstätten der frühen Renaissance. In: Epigraphik 2000. Neunte Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik. Klosterneuburg, 2000, hrsg. Gertrud Mras, Renate Kohn: Forschungen zur Geschichte des Mittelalters 10, Wien 2006, S. 39–63.
- M. J. Libmann: Die Künstlersignatur im 15. und 16. Jahrhundert als Gegenstand soziologischer Untersuchung. In: Peter H. Feist (Hrsg.): Lucas Cranach, Künstler und Gesellschaft. Cranach-Komitee der Deutschen Demokratischen Republik, Wittenberg 1973.
Einzelnachweise
- ↑ z. B. Eintrag Pinxit. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. 15., Leipzig 1908, S. 894 (zeno.org).
- ↑ z. B. Eintrag Del. [2]. In: Herders Conversations-Lexikon. 4., Freiburg im Breisgau 1854, S. 808 (zeno.org).
- ↑ Deliniantur in hac tabula …, Bild auf Wikimedia Commons, Ausschnitt
Weblinks
Commons: Signatures of artists – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Ad Stijnmann: Erläuterung von Beschriftungen auf graphischen Blättern. Bei: Virtuelles Kupferstichkabinett (PDF-Datei)
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