Extremismusklausel

Extremismusklausel

Die Extremismusklausel oder auch Demokratieerklärung bezeichnet umgangssprachlich eine schriftliche Einverständniserklärung, welche Demokratieinitiativen, Gewerkschaften, Kirchen oder Bürgervereine gegenüber dem deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2011 als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" leisten sollen. Im einzelnen beinhaltet die Erklärung ein schriftliches Bekenntnis zur "freiheitlich demokratischen Grundordnung" und eine Verpflichtung, im Rahmen ihrer Vereinstätigkeiten den Anschein der Unterstützung "extremistsicher Strukturen" auszuschließen und nur mit solchen Partner zusammenzuarbeiten, die die "Ziele des Grundgesetzes" teilen.

Die Unterzeichnung der Extremismusklausel ist vom Bundesfamilienministerium als eine Bedingung für die Mittelzuweisung an förderungsinteressierte Organisationen in der Leitlinie zum Programmbereich „Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken“[1] festgelegt. Die Extremismusklausel hat damit keinen eigenen Gesetzescharakter, sondern ist lediglich Teil einer Verwaltungsvorschrift. Im Wortlaut heißt sie:

"Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird."[2]


Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Hintergrund ist die Zusammenlegung der Bundesprogramme "Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" und "kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus" unter dem gemeinsamen Dach des Programms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken"

Kritik

In einem Rechtsgutachten[3] kam der Rechts- und Verwaltungswissenschaftlers Ulrich Battis am 29 November 2010 zu der Schlussfolgerung, dass aus rechtlicher Sicht durchaus möglich sei, ein Bekenntnis zur freiheitlich Demokratischen Grundordnung von den förderungsinteressierten Organsiation abzuverlangen. Allerdings sei rechtlich problematisch, dass aus der Betrittserklärung nicht klar hervorgehe "welches Verhalten die Letztempfänger konkret vorweisen müssen", wer unter "Partner" zu verstehen sei, "ab welchem Verdachtsgrad" ein Partner nicht im Sinne des Grundgesetzes tätig sei und wie die Rechtsfolgen im Fall eines Verstoßes aussähen. Im Ergbnis würde die Extremismusklausel gegen das Gleichbehandlungsprinzip in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/fileadmin/Content/Downloads/PDF/101026foerderleitlinienberatungsnetzwerke.pdf Leitlinie zum Programmbereich „Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken“ des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken", S. 14
  2. http://www.gera.de/fm/sixcms/193/Demokratieerklaerung_01.pdf
  3. Zur Zulässigkeit der Extremismusklausel im Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken", Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, 29. November 2010, abgerufen am 18. November 2011

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