Hexamethylentetramindinitrat

Hexamethylentetramindinitrat
Strukturformel
Hexaminion   2 Struktur des Nitrations
Allgemeines
Name Hexamethylentetramindinitrat
Andere Namen
  • HDN
  • Hexamindinitrat
  • Dinitrohexamin
Summenformel C6H14N6O6
CAS-Nummer 18423-21-7
Kurzbeschreibung

weiße Kristalle[1]

Eigenschaften
Molare Masse 266,21 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

158 °C (Zersetzung)[1]

Sicherheitshinweise
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
R- und S-Sätze R: siehe oben
S: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Hexamethylentetramindinitrat ist ein militärisch ungenutzter Sprengstoff mit Detonationsgeschwindigkeiten von 6500 bis 7000 m·s−1. Bei Hexamethylentetramindinitrat handelt es sich um ein Salz aus zwei Äquivalenten Salpetersäure und einem Äquivalent Hexamethylentetramin. Vom Aufbau her besteht eine gewisse Ähnlichkeit zum hochbrisanten Sprengstoff Hexogen.

Inhaltsverzeichnis

Gewinnung und Darstellung

Die Additionsverbindung entsteht einfach durch die Umsetzung von Hexamethylentetramin mit Salpetersäure mittlerer Konzentration.[1] Bei einem anderen Verfahren wird Paraformaldehyd bei 60–70 °C mit Ammoniak in Wasser umgesetzt. Durch Zusatz von Salpetersäure bei 0 °C zu diesem Gemisch kristallisiert die Zielverbindung aus.[1]

Eigenschaften

Hexamethylentetramindinitrat bildet farblose Kristalle, die bei 158 °C schmelzen. Die Verbindung ist hygroskopisch und zersetzt sich in Wasser. Mit einer negativen Bildungsenthalpie von −1439 kJ·kg−1 handelt es sich um eine exotherme Verbindung.[1] HDN zählt zu den brisanten und sehr stabilen Sprengstoffen. Wichtige Explosionskennzahlen sind:

Verwendung

Neben der Verwendung als Sprengstoff dient die Verbindung als Ausgangsstoff für die Herstellung von Hexogen und Oktogen.[1]

Rechtslage

Umgang, Verkehr, Beförderung und Einfuhr von Hexamethylentetramindinitrat unterliegen dem Sprengstoffgesetz.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j Josef Köhler, Rudolf Meyer und Axel Homburg: Explosivstoffe. Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA; 10. vollständig überarbeitete Auflage 2008; ISBN 978-3-527-32009-7; S. 157f.
  2. In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.

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