- Dreiländerverkehr
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Dreiländerverkehr ist ein Terminus im Bereich Recht, welcher das Verbringen von Lieferungen von einem Mitgliedstaat der CEMT in einen anderen Mitgliedsstaat und darüber hinaus in ein nicht unter einen Mitgliedsstaat fallendes Land (Drittland) bezeichnet.
Voraussetzungen sind eine gültige CEMT-Genehmigung, die Mitführung des beim BAG mit der CEMT-Genehmigung ausgehändigten Fahrtenberichtsheftes (nicht zu verwechseln mit dem fahrzeugbezogenen Fahrtenbuch) für den in der Genehmigung genannten Zeitraumes und die Euro-5 Abgasnorm.
Rechtsgrundlage ist § 6 Güterkraftverkehrsgesetz (Grenzübeschreitender Verkehr durch Gebietsfremde). Di Mitführungs- und Aushändigungsvorschriften sind im § 7 geregelt.
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