- CEMT-Genehmigung
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CEMT ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz (englisch: European Conference of Ministers of Transport (ECMT), französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT)). Die derzeit der CEMT (Stand 2008) angehörenden 43 europäischen Staaten bilden den CEMT-Raum. Dieser besteht aus den europäischen Staaten der OECD sowie einigen ost- und südosteuropäischen Staaten. Der Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes ist durch ein System von Genehmigungen geregelt.
Für Fahrten z.B. nach Albanien, Kroatien, Russland oder in die Türkei muss eine CEMT-Genehmigung mitgeführt werden. CEMT-Genehmigungen sind multilateral, d.h. sie erlauben den Güterverkehr zwischen allen CEMT-Staaten.
CEMT-Genehmigungen erteilt in der Bundesrepublik das Bundesamt für Güterverkehr, ihre Anzahl ist begrenzt. Ihre Gültigkeit ist befristet auf ein Jahr(Jahresgenehmigung), in besonderen Fällen auf 30 Tage (Kurzzeitgenehmigung). Genehmigen für Russland sind gedeckelt! Das bedeutet: CEMT-Genehmigungen, die mit einem roten Sperrstempel für Russland („RUS“-Sperre) versehen sind, dürfen in Russland nicht be- und entladen werden. Das Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahrten im russischen Transitverkehr wegen der bilateralen Genehmigungen weiterhin möglich sind.[1]
Die CEMT-Genehmigung erlischt, wenn im vom BAG ausgehändigtgen Fahrtenberichtsheft weniger als 26 Fahrten im Gültigkeitszeitraum nachgewiesen werden bzw. wenn über drei Monate keine Fahrtätigkeit im Zuge der CEMT-Genehmigung zu verzeichnen war.[2] Ausgeschlossen sind sogenannte Kabotageverkehre innerhalb eines Mitgliedstaates.
Die Genehmigung und das mit der Erteilung der Genehmigung vom Bundesamt für Güterverkehr ausgehändigte Fahrtenberichtsheft (nicht zu verwechseln mit dem fahrzeugbezogenen Fahrtenbuch) müssen für jede Fahrt - mit oder ohne Ladung - mitgeführt und vor Fahrtantritt ausgefüllt werden. Der Nachweis muss gegenüber dem Bundesamt binnen 14 Tagen nach Fahrtende erfolgen, bei Fehlen einer solchen Fahrt ist ein Fehlbericht dem BAG zu übermitteln.[2]
Der Einsatz einer CEMT-Genehmigung darf nur mit lärm- und schadstoffarmen Fahrzeugen erfolgen. Derzeit ist dies nur bei Fahrzeugen ab Euro-5 Abgasnorm möglich.[3]
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für die Erteilung
- Geltungsbereich: Transporte innerhalb der Mitgliedsstaaten der CEMT
- Kabotage: verboten
- Dreiländerverkehr: erlaubt
- Anzahl: begrenzt (kontingentiert)
- Geltungsdauer: 1 Jahr, Wiedererteilung auch 1 Jahr, CEMT-Lizenz muss ausgenutzt werden
- Ausgabe: beim BAG
- EU-Lizenz oder Erlaubnis nach dem GükG, bei einer Wiedererteilung die Ausnutzung der vorherigen CEMT-Lizenz[4]
Literatur
- Fahren lernen C - Lehrbuch Zusatzwissen für die Klassen C, C1, und CE, C1E. 2. Auflage.
- Martin Voth: Leistungsprozesse. Informationshandbuch Spedition und Logistik. 4. Auflage. Troisdorf 2008, Bildungsverlag EINS, ISBN 978-3-427-31612-1, S. 77ff.
Einzelnachweise
- ↑ Wichtige Änderungen beim Einsatz von CEMT-Genehmigungen im Jahr 2011. auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr, 18. November 2010.
- ↑ a b Thema: GüKG / Genehmigungspfl. im grenzüberschreit. Verkehr
- ↑ Tabelle über die Entwicklung der Abgasnormen
- ↑ Genehmigungen für internationalen Güterverkehr/
Weblinks
- FAQs, weitergehende Informationen und Antragsformulare des Bundesamtes für Güterverkehr zur CEMT-Genehmigung
- International Transport Forum der OECD
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