Bundesamt für Güterverkehr

Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Güterverkehr
— BAG —
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gründung 19. Oktober 1952 als "Bundesanstalt für den Güterfernverkehr"
Hauptsitz Köln, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Andreas Marquardt, Präsident
Website bag.bund.de
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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist die für das (gewerbliche) Güter-Verkehrswesen in Deutschland zuständige selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, vgl. § 10 GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz). Das BAG hat seinen Sitz in Köln; derzeitiger Präsident ist Andreas Marquardt. Sein Vertreter (Vizepräsident) ist Robert Maiworm.

Inhaltsverzeichnis

Struktur

Geleitet wird das BAG durch einen Präsidenten. Er arbeitet am Hauptsitz Köln. Daneben gibt es noch weitere acht Außenstellen und drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben.

Die Zentrale in Köln gliedert sich in vier Abteilungen und 18 Referate, die sich mit den allgemeingültigen Aufgaben befassen. Die acht Außenstellen in Schwerin, Hannover, Münster, Dresden, Erfurt, Mainz, Stuttgart und München sind für die Arbeit mit den Außenaufgaben verantwortlich. Sie sind in Sachbereiche aufgegliedert. Die drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben in Kiel, Bremen und Saarbrücken befassen sich ausschließlich mit ordnungsrechtlichen Verfahren.

Aufgabenverteilung

Die Zentrale des BAG arbeitet in folgenden Aufgabenfeldern:

  • Rechtsentwicklung
  • Planung, Koordinierung und Steuerung der Straßenkontrollen, der Marktzugangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie der zivilen Notfallvorsorge
  • Verkehrsträgerübergreifende Marktbeobachtung
  • Verkehrsfachstatistik
  • Erhebung und Verwaltung der Autobahnbenutzungsgebühr sowie der Konzessionsabgabe der Autobahnnebenbetriebe
  • Genehmigung und Überwachung der Beförderungsentgelte im Fluglinienverkehr
  • Allgemeine zentrale Verwaltungsaufgaben (Organisation, Personal, Haushalt Kassen- und Rechnungswesen, Informationstechnik, Innerer Dienst) sowie Disposition und Aufsicht über den Shuttle- und Pendlerverkehr Bonn-Berlin
  • Erhebung und Verwaltung der Lkw-Maut, Kontroll-, Prüfungs- und Überwachungsfunktionen (zum Teil auch Durchführung durch Toll Collect, soweit es sich nicht um hoheitliche Aufgaben handelt)

Dabei sind die Aufgaben allgemeingültig und zweckgebunden für den Betrieb des gesamten Amtes.

Die Außenstellen befassen sich vorrangig mit den Aufgaben, die den Kontakt zu den Teilnehmern des Güterverkehrs (Unternehmen, Personal, Verbände, Einrichtungen) und anderen zuständigen Behörden wie den Landesverkehrsämtern beinhalten. Im Wesentlichen sind das:

  • Durchführung von Straßenkontrollen
  • Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Einleitung von Marktzugangsverfahren
  • Durchführung von Betriebskontrollen
  • Allgemeine, dezentrale Verwaltungsaufgaben

Die Schwerpunktstandorte sind ausschließlich mit der Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren befasst; vorrangig dabei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Betroffene aus dem Ausland.

Aufgaben und Ziele

Die Mitwirkung bei der Rechtsentwicklung ist im Wesentlichen die Angleichung bestehenden nationalen und multilateralen Rechts an die Gegebenheiten der alltäglichen Arbeit des BAG sowie die Beurteilung von Neuentwürfen durch das Verkehrsministerium und andere Stellen.

Dienstfahrzeug des BAG zur Durchführung von Maut-Kontrollen

Die Straßenkontrollen sind das Hauptaufgabenfeld des BAG. Dadurch sollen die Verkehrssicherheit erhöht und der Umweltschutz sichergestellt werden sowie die Einhaltung der „Marktordnung im Straßengüterverkehr“. Kontrolliert werden die LKW, Busse und deren Fahrer u. a. auf technische Sicherheit, Einhaltung der betreffenden Güterverkehrs-Gesetze (Lenkzeiten, Genehmigungen, ...) sowie allgemein des Verkehrsrechts (Fahrerlaubnis, Fahrtüchtigkeit,…). 2003 wurden 649.148 Kontrollen durchgeführt. Bei 21,5 % der Kontrollen wurden Verstöße festgestellt.

Die Arbeit im Bereich Marktzugang besteht im Wesentlichen in Genehmigungsvergabe und Kontrolle, Betriebskontrollen, Zusammenarbeit mit zuständigen (Landes-) Ministerien sowie die internationale Kooperation mit Behörden und Unternehmen.

Die Verhängung von Sanktionen besteht im Wesentlichen aus der Ermittlungstätigkeit und der Verhängung von Bußgeldern. 2003 wurden 68.764 Verfahren durchgeführt, bei denen eine Bußgeldsumme von rund 9,15 Millionen € verhängt wurde.

Die Marktbeobachtung betrifft die Zusammenarbeit des BAG mit der Privatwirtschaft sowie die Auswertung statistischer Daten, um die Gewährleistung eines geregelten Marktablaufes sicherzustellen. Durch die Marktbeobachtung sollen z. B. Dumping-Aktionen und strukturelle Probleme erkannt und eliminiert werden. Hier kommt die Gewinnabschöpfung zum Einsatz, um künftige Verstöße präventiv unwirtschaftlich zu machen. (Kabotageverbot).

Gebührenerhebung – „Maut“

Toll-Collect Maut-Terminal zur manuellen Mautentrichtung
Das „Kleingedruckte“

Das BAG war bis August 2003 für die Erhebung der bis dahin gültigen Autobahnbenutzungsgebühr (ABBG) durch die Eurovignette verantwortlich. Dabei handelte es sich um eine zeitlich gebundene Gebühr für LKW, nach deren Entrichtung die Benutzung des deutschen Autobahnnetzes für den bezahlten Zeitraum erlaubt war. 2003 wurden durch die Gebühren rund 367 Millionen € eingenommen.

Seit Januar 2005 gilt die neue „Streckenbezogene Lkw-Maut“, welche sich nach zurückgelegter Strecke, der Achszahl (bis 3 oder 4 und mehr) und der Schadstoffklasse berechnet und sich auch auf einige Bundesstraßen-Abschnitte erstreckt. Dabei wird eine stationäre Kontrolle über die Mautbrücken des OBU [On-Board-Unit] oder Autokennzeichens per Infrarot durchgeführt, welche die ordnungsgemäße Einbuchung in das deutsche Mautsystem überwacht. Ausländische Fahrzeuge können ein OBU-Gerät mitführen, welches ebenfalls sich in das Mautsystem einbucht. Dann erfolgt eine automatische Abbuchung des Guthabens bei Toll Collect, bei dem das Guthaben auch wieder aufgefüllt werden kann. Kontrollen durch das BAG werden im fließenden Verkehr durchgeführt, nicht ordnungsgemäß eingebuchte Fahrzeuge (Nichtzahler) werden herausgezogen. Auch besteht die Möglichkeit die Maut an den Mautautomaten oder, falls bei TollCollect angemeldet, per Internet gebucht werden. Die beiden für die Mauterhebung einschlägigen Gesetze sind das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) und die MauthöheverordnungVorlage:§§/Wartung/buzer (MautHV), (beide zum 19. Juli 2011 ersetzt durch das Bundesfernstraßenmautgesetz, BFStrMG) sowie die (eingearbeitete) Mautstrecken-Ausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV). Relevante Daten können auf der Website des BAG eingesehen werden.

Verantwortlich für die Eintreibung der Maut-Gebühren ist Toll Collect, ein Unternehmenskonsortium der Deutsche Telekom AG, Daimler AG und der französischen Cofiroute S.A.. Der Betreibervertrag wurde im September 2002 unterzeichnet.

Im neuen Mautsystem übernimmt das BAG als hoheitlich tätige Behörde einen Teil der Kontrollfunktionen, z.B. ordnungsrechtliche Ahndung von Verstößen gegen die Mautpflicht. Dazu wurde beim BAG die Abteilung Maut eingeführt, die sich um die Kontrolltätigkeiten im Mautsystem sowie die Aufsicht über Toll Collect kümmert sowie Verstöße gegen die Mautbestimmungen ahndet.

Für die neuen Funktionen wurden Stellen für 530 Mautkontrolleure eingerichtet. Zur Durchführung wurden 278 Mercedes-Benz Vito beschafft, die über eine mobile Büroeinrichtung verfügen. Der Kontrolldienst wird von Zwei-Personen-Teams durchgeführt. Die Kontrollteams haben dabei die nötige Ausstattung für die Maut-Kontrollen sowie die Verstoßahndung (LuR- und LaSi- bzw. Abstand-Verstößen) dabei. Dem BAG obliegt, außerhalb der Mautkontrolle, auch die Kontrolle von Gurtpflichtverstößen von Passagieren in Omnibussen auf Autobahnen.

Seit dem 6. Oktober 2009 ist das Bundesamt mit der Erhebung und der Führung des EETS-Registers betraut[1]

Haushalt

Den Einnahmen von rund 29 Millionen € standen 2004 Ausgaben von rund 85 Millionen € gegenüber. Der Grund für die geringeren Einnahmen gegenüber 2003 liegt in der streckenbezogenen Lkw-Maut, deren Einführung auf den 1. Januar 2005 verschoben wurde. 2009 beliefen sich die Einnahmen aus der LKW-Maut in Deutschland auf 4,41 Milliarden Euro.[2] Dem standen 3,73 Milliarden Euro an Ausgaben gegenüber, welche vollinhaltich in die Verkehrsinfrastruktur einflossen.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.bag.bund.de/cln_011/DE/Navigation/Mautdienst/mautdienst_node.html
  2. LKW-Mauteinnahmen 2009 geringer als erwartet in der VerkehrsRundschau
  3. Bericht auf Tagblatt.de

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