- Düpe
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Düpe (plattdeutsch für Tiefe, hier Wassertiefe) oder auch Düpekommission ist die Bezeichnung eines 1555 in Hamburg eingeführten Amtes, das die Aufgabe hatte, sich um die Erhaltung der ausreichenden Wassertiefe im Hamburger Hafen sowie der innerstädtische Fleete und Kanäle zu kümmern. Die jeweils beiden jüngsten Ratsherren waren als Düpeherren die Leiter dieses Amtes. Die Ausführung oblag den Fleetenkiekern.
Ein für die Schifffahrt ausreichender Tiefgang im Hafenbereich wurde seit dem Mittelalter durch die Zuweisung von Orten für den Ballastabwurf und zur Abfallbeseitigung durch Ballastern angewiesen. Bereits 1359 wurde ein Bußgeld von drei Mark Silber bei Verstößen angedroht. Die Reinigung der Fleete wurde in Burspraken angeordnet und konnte direkt durch den Düpeherren angewiesen werden.[1]
Mit der französischen Besetzung wurde die Kommission 1806 aufgehoben. 1814 gingen die Aufgaben an die neu geschaffene Schiffahrts- und Hafendeputation, dem späteren Amt für Strom- und Hafenbau, über.[2]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Christina Deggim: Hafenleben in Mittelalter und Früher Neuzeit – Seehandel und Arbeitsregelungen in Hamburg und Kopenhagen vom 13. bis zum 17. Jahrhundert, Conventverlag Hamburg 2005, ISBN 3-934613-76-4, S. 29ff
- ↑ Franklin Kopitzsch, Daniel Tilgner: Hamburg Lexikon. 3. Auflage. Ellert und Richter, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8319-0373-3, Seite 183
Kategorien:- Hamburger Organisation
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