- Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Landesregierung und das Staatsoberhaupt der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Senat ist als Regierung das oberste Leitungsorgan des deutschen Bundeslandes und dessen Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben.
Er legitimiert sich aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Verfassungsorgan repräsentiert er die Exekutivgewalt.
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung und Wahl
Der Senat setzt sich aus dem Präsidenten des Senats (Erster Bürgermeister), dem von ihm berufenen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und den weiteren Mitgliedern (Senatoren) zusammen. Die Anzahl der Senatsmitglieder ist im Senatsgesetz auf 12 begrenzt.
Die Senatoren müssen nicht zwingend einer politischen Partei angehören, dürfen jedoch während ihrer Senatstätigkeit kein weiteres Amt oder sonstige Berufstätigkeit ausüben. Sofern ein Abgeordneter des Landesparlaments, der Hamburgischen Bürgerschaft, selbst zum Senator gewählt wird, ruht dessen Mandat und ein Kandidat seiner Partei rückt in die Bürgerschaft nach.
Nach dem Zusammentritt einer neu gewählten Bürgerschaft wird der Erste Bürgermeister durch die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Bürgerschaft in geheimer Wahl gewählt. Die von ihm berufenen Senatsmitglieder werden dann auf seinen Antrag gemeinsam (ohne Einzelstimmen für die jeweilige Person) von der Bürgerschaft ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung bestätigt. Später berufene Senatoren können auch einzeln bestätigt werden.
Aufgrund einer Verfassungsänderung wurde die direkte Bürgermeisterwahl erstmals nach der Bürgerschaftswahl 1997 durchgeführt. Zuvor wurden die vorgeschlagenen Senatsmitglieder von der Bürgerschaft einzeln gewählt (und waren durch Misstrauensvotum auch einzeln abwählbar). Diese wählten dann aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung den Präsidenten und Stellvertreter.
Aufgaben
Der Senat ist die Regierung des Landes Hamburg. Als oberstes Leitungsorgan führt und beaufsichtigt er die Verwaltung und ist zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben, da im Stadtstaat Hamburg keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben vorgesehen ist.
Der Senat repräsentiert und vertritt Hamburg gegenüber anderen Staaten und Ländern.
Der Senat entscheidet über Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind. Über dezentral wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben entscheiden in der Regel die Bezirke in Hamburg und die dort jeweils gewählte Bezirksversammlung selbst, jedoch kann der Senat auch solche Entscheidungen an sich ziehen (Evokation) und darüber entscheiden. Außerdem verfügt der Senat über das Begnadigungsrecht. Er ernennt und entlässt die Beamten und nimmt dem Staat zu leistende Eide ab, sofern diese nicht auf andere Stellen übertragen ist.
Der Erste Bürgermeister leitet die Senatsgeschäfte und besitzt seit 1997 die Richtlinienkompetenz. Zuvor bestimmte der Senat die Richtlinien der Politik.
Jeder Senator ist regelmäßig Ressortleiter (Präses) einer Senatsbehörde, diese entspricht einem Ministerium in den Flächenländern. Wichtige Verwaltungsaufgaben nimmt der Senat mit Hilfe von Senatsämtern, die fachübergreifend für den gesamten Senat tätig sind, selbst wahr. Senatsämter sind die Senatskanzlei und das Personalamt.
Der Senat kann beamtete Senatssyndici ernennen. Diese Staatsräte sind die höchsten Beamte in den ihnen jeweils zugeteilten Ressorts (Senatsbehörden und Ämter) und unterstützen und vertreten als politische Beamte die Senatoren.
Die Sitzungen des Senats finden traditionell dienstags im Hamburger Rathaus statt. Die Staatsräte nehmen mit beratender Stimme daran teil. Zur Entlastung oder Unterstützung seiner Arbeit kann der Senat für bestimmte Angelegenheiten Senatskommissionen bilden, in denen auch die Staatsräte Stimmrecht besitzen können.
Jedem Senator sind in seiner Behördenleitung zudem Deputationen (bürgerliche Mitentscheidungs-Gremien) beigegeben.
Senatsbehörden und Senatoren
Der aktuelle Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, wurde am 7. März 2011 von der Hamburgischen Bürgerschaft in der ersten Sitzung nach der Bürgerschaftswahl 2011 gewählt. Die Amtszeit des vormaligen Senates (siehe: Senat Ahlhaus) endete am gleichen Tag. Die Berufung der übrigen Senatsmitglieder durch Olaf Scholz und deren Bestätigung durch die Hamburger Bürgerschaft fanden am 23. März 2011 statt. Der gesamte Senat Scholz setzt sich wie folgt zusammen:[1][2]
Geschichte
Seit 1216 gibt es in Hamburg einen Senat. Bis 1860 wurde er Rat (bzw. Rath) genannt und ergänzte sich selbst. Die bis zu 60 Ratsherren, die zumeist aus den führenden Kaufmannsfamilien stammten, wählten aus den eigenen Reihen die „worthaltenden" Bürgermeister. Seit 1860 wird der Senat von der Bürgerschaft gewählt. Bis 1918 wurden die Senatoren auf Lebenszeit gewählt.
Siehe auch
- Politik in Hamburg
- Hamburger Senat 1861–1919
- Hamburger Senat 1919–1933
- Hamburger Senat im Nationalsozialismus 1933-1945
- Hamburger Senat 1945-1946 (Petersen)
- Hamburger Senat 1946-1950 (Brauer I)
- Hamburger Senat 1950-1953 (Brauer II)
- Hamburger Senat 1953-1957 (Sieveking)
- Hamburger Senat 1957-1961 (Brauer III)
- Hamburger Senat 1961 (Nevermann I)
- Hamburger Senat 1961-1965 (Nevermann II)
- Hamburger Senat 1965-1966 (Weichmann I)
- Hamburger Senat 1966-1970 (Weichmann II)
- Hamburger Senat 1970-1971 (Weichmann III)
- Hamburger Senat 1971-1974 (Schulz I)
- Hamburger Senat 1974 (Schulz II)
- Hamburger Senat 1974-1978 (Klose I)
- Hamburger Senat 1978-1981 (Klose II)
- Hamburger Senat 1981-1983 (von Dohnanyi I)
- Hamburger Senat 1983-1987 (von Dohnanyi II)
- Hamburger Senat 1987 (von Dohnanyi III)
- Hamburger Senat 1987-1988 (von Dohnanyi IV)
- Hamburger Senat 1988-1991 (Voscherau I)
- Hamburger Senat 1991-1993 (Voscherau II)
- Hamburger Senat 1993-1997 (Voscherau III)
- Hamburger Senat 1997-2001 (Runde)
- Hamburger Senat 2001-2004 (von Beust I)
- Hamburger Senat 2004-2008 (von Beust II)
- Hamburger Senat 2008–2010 (von Beust III)
- Hamburger Senat 2010–2011 (Ahlhaus)
- Hamburger Senat 2011-heute (Scholz)
Weblinks
- Website des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg
- Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg : Abschnitt „III. Der Senat“
- Senatsgesetz
- Geschäftsordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 4. November 2008
Referenzen
- ↑ Staatsräte des Senats Scholz. Abgerufen am 21. März 2011.
- ↑ Neuer Senat Scholz März 2011. Abgerufen am 21. März 2011.
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