- European Electronic Toll Service
-
Der European Electronic Toll Service (EETS) (dt.: Elektronisches Register für den europäischen elektronischen Mautdienst) ist eine von der Europäischen Kommission definierte Richtlinie[1], in der Grundsätze für ein internationales Abkommen zur Schaffung eines europäischen elektronischen Mautdienstes beschrieben werden. Das Ziel ist die Erschaffung eines Systems, das den Nutzern (EETS-User) erlaubt, von einem zugelassenen Dienstanbieter (EETS-Provider) ein Mautgerät (OBU) zu beziehen, welches mit allen angeschlossenen europäischen Gebührenerhebungssystemen (EETS-Domain) kompatibel ist.
Federführend und Verwalter des Verzeichnisses für Deutschland ist seit dem 6. Oktober 2009 das Bundesamt für Güterverkehr in Köln. [2]Weblinks
- Informationen zum EETS auf der Internet-Seite des BAG
- Rechtsvorschriften zum EETS des Bundesamt für Güterverkehr,Köln
- Mauttabelle als Berechnungsgrundlage
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie 2004/52/EC vom 29. April 2004 über die Interoperabilität von elektronischen Strassenmautsystemen
- ↑ EU-Kommissions Entscheid 2009/750/EC vom 6. Oktober 2009 über die Definition des EETS und den technischen Elementen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.