Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
- Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
-
Die Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung am 7. Juli 2000[1] erlassen worden. Sie regelt unter anderem die Bestellung sowie die Aufgaben und Befugnisse eines Betriebsleiters für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiter).
Gliederung
Die EBV gliedert sich in sechs Paragraphen:
- § 1 Bestellung der Betriebsleiter
- § 2 Bestätigung der Bestellung zum Betriebsleiter
- § 3 Ausnahmen
- § 4 Aufgaben und Befugnisse des Betriebsleiters
- § 5 Pflichten der Eisenbahn
- § 6 Übergangsvorschriften
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Jürgen Kühlwetter: Die neue „Verordnung über die Betriebsleiter für Eisenbahnen“ in der Bundesrepublik Deutschland. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 12/2000, ISSN 1421-2811, S. 570 f.
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Eisenbahnbetriebsleiter — Der Eisenbahnbetriebsleiter [EBL] eines Eisenbahnunternehmens (Eisenbahnverkehrsunternehmens oder Eisenbahninfrastrukturunternehmens) ist für die Leitung und Überwachung der eisenbahnrelevanten Geschäftsabläufe verantwortlich. Er organisiert die… … Deutsch Wikipedia
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia
EBV — Die Abkürzung EBV steht für: Elektronische Bildverarbeitung, die Aufbereitung und Speicherung von visuellen Informationen Elektronische Bildverarbeitung im Sinne einer Bildbearbeitung, speziell in der digitalen Fotografie Elektronische… … Deutsch Wikipedia
Eisenbahnrecht (Deutschland) — Eisenbahnrecht bezeichnet die öffentlich rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsnormen, die den Bau, den Betrieb, die Wirtschaftsleistungen, die Unternehmensverfassung und die Stellung der öffentlichen Eisenbahnen in der Wirtschaftsordnung… … Deutsch Wikipedia