Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Die Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung am 7. Juli 2000[1] erlassen worden. Sie regelt unter anderem die Bestellung sowie die Aufgaben und Befugnisse eines Betriebsleiters für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiter).

Gliederung

Die EBV gliedert sich in sechs Paragraphen:

  • § 1 Bestellung der Betriebsleiter
  • § 2 Bestätigung der Bestellung zum Betriebsleiter
  • § 3 Ausnahmen
  • § 4 Aufgaben und Befugnisse des Betriebsleiters
  • § 5 Pflichten der Eisenbahn
  • § 6 Übergangsvorschriften

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hans-Jürgen Kühlwetter: Die neue „Verordnung über die Betriebsleiter für Eisenbahnen“ in der Bundesrepublik Deutschland. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 12/2000, ISSN 1421-2811, S. 570 f.

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