- Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
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Die Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung am 7. Juli 2000[1] erlassen worden. Sie regelt unter anderem die Bestellung sowie die Aufgaben und Befugnisse eines Betriebsleiters für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiter).
Gliederung
Die EBV gliedert sich in sechs Paragraphen:
- § 1 Bestellung der Betriebsleiter
- § 2 Bestätigung der Bestellung zum Betriebsleiter
- § 3 Ausnahmen
- § 4 Aufgaben und Befugnisse des Betriebsleiters
- § 5 Pflichten der Eisenbahn
- § 6 Übergangsvorschriften
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Jürgen Kühlwetter: Die neue „Verordnung über die Betriebsleiter für Eisenbahnen“ in der Bundesrepublik Deutschland. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 12/2000, ISSN 1421-2811, S. 570 f.
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