- Eisenbahnbetriebsleiter
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Der Eisenbahnbetriebsleiter [EBL] eines Eisenbahnunternehmens (Eisenbahnverkehrsunternehmens oder Eisenbahninfrastrukturunternehmens) ist für die Leitung und Überwachung der eisenbahnrelevanten Geschäftsabläufe verantwortlich. Er organisiert die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter, nimmt entsprechende Prüfungen ab, erlässt erforderliche Weisungen und Anordnungen, überwacht die Tätigkeiten der Mitarbeiter und klärt Ursachen von Unregelmäßigkeiten. In Österreich lautet die Bezeichnung nur Betriebsleiter.
Der Begriff Oberster Betriebsleiter [OBL] ist dabei als Synonym für Eisenbahnbetriebsleiter zu sehen und insbesondere in älteren Publikationen gebräuchlich. Aufgrund des für Außenstehende fehlenden Bezugs zum Thema Eisenbahn ist dieser Begriff aber nicht mehr vorrangig.
Zur Erlangung der Befähigung zum Eisenbahnbetriebsleiter ist in Deutschland das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) oder der zuständigen Landesbehörde (z. B. Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt durch die zuständige Aufsichtsbehörde die Erteilung eines Befähigungsnachweises, der Einsatz als Eisenbahnbetriebsleiter bei einem Eisenbahnunternehmen setzt den Nachweis der nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde voraus, wobei der Befähigungsnachweis einer Landesbehörde in der Regel auch von anderen Landesbehörden anerkannt werden. In den Jahren 2005 bis 2009 legten jährlich etwa 40-50 Personen die Prüfung zum Betriebsleiter ab.[1]
In Österreich ist die Bestätigung des Betriebsleiters nach Vorlage aller Nachweise durch die Eisenbahnbehörde per Bescheid erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
Zugangsvoraussetzungen in Deutschland (entsprechend der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung)
- Studium des Bauingenieurwesens, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, einer diesen verwandten Ingenieurwissenschaft oder einer Ingenieurwissenschaft des Verkehrswesens an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule
- mindestens dreijährige Tätigkeit bei Eisenbahnen als Ingenieur für den Bau oder den Betrieb der Eisenbahn. Tätigkeiten bei anderen Stellen als Ingenieur in einem Fachbereich, zu dem in erheblichem Umfang die Planung, der Bau, der Betrieb oder die Überwachung spurgebundener Bahnen gehören, können bis zu einem Jahr angerechnet werden
- Befähigungsnachweis nach abgelegter Prüfung.
Zugangsvoraussetzungen in Österreich (entsprechend der Eisenbahnverordnung 2003)
- Abschluss einer höheren technischen Lehranstalt (HTL) und zehn Jahre Betriebspraxis oder Abschluss eines einschlägigen Studiums und mindestens fünf Jahre Betriebspraxis,
- Nachweis der Kenntnisse über folgende Fachgebiete: Sicherungstechnik, Eisenbahnbautechnik, Eisenbahnbetrieb, Sicherung schienengleicher Eisenbahnkreuzungen, Elektrotechnik, Fahrbetriebsmitteltechnik, Unfallverhütung, betrieblicher Brandschutz, Rechtsvorschriften
- Kenntnisse über das Eisenbahnunternehmen selbst (durch das Eisenbahnunternehmen zu bestätigen)
Einsatzfelder
Der Einsatz eines Eisenbahnbetriebsleiters in der Betriebsleitung eines Eisenbahnunternehmens erfolgt auf der Grundlage der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung auf Basis einer formalen Bestellung bzw. Berufung. An den stellvertretenden Eisenbahnbetriebsleiter (früher Stellvertreter des Obersten Betriebsleiters [Stv. OBl]) werden in der Regel die gleichen Qualifikationsanforderungen gestellt, soweit nicht durch die Aufsichtsbehörde davon abgewichen wird. Auch mehrere Stellvertreter, insbesondere auch bei territorialer Aufteilung, sind möglich. Bei der Deutschen Bahn tragen diese die Bezeichnung als "Ständige Stellvertreter".
Die Bestellung bzw. Berufung bezieht sich jeweils auf die festgelegte Unternehmensrichtung als Eisenbahnbetriebsleiter für einen Eisenbahninfrastruktur- oder Eisenbahnbetrieb. Besonders bei kleineren Unternehmen mit beiden Geschäftsfeldern werden durch den Eisenbahnbetriebsleiter regelmäßig auch beide Aufgabenfelder wahrgenommen. Dann sind jedoch zumeist die Stellvertreter jeweils konkret für ein Aufgabenfeld zuständig.
In Österreich müssen Stellvertreter des Betriebsleiters alle Voraussetzungen für den Betriebsleiter erfüllen. Erleichterungen sind von der Behörde für Nebenbahnen und regional tätige Unternehmen möglich. Bei großen Eisenbahnunternehmen sind auch fachlich zuständige Betriebsleiter möglich, die den Betriebsleiter unterstützen.
Bei Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der Eisenbahnbetriebsleiter im Wesentlichen für die Organisation und die Verantwortung über den Bahnbetrieb und die Fahrbetriebsmittel zuständig, bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen schwerpunktmäßig für die Organisation der Instandhaltung und betriebssicheren Unterhaltung der Bahnanlagen und Bauwerke.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ EBA Jahresbericht 2009/2010, S. 37
Literatur
- Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV) vom 27. Oktober 1994, verkündet am 4. November 1994; BGBl. I S. 3203 [1]
- Verordnung über die Betriebsleiter für Eisenbahnen vom 7. Juli 2000, verkündet am 18. Juli 2000; BGBl. I S. 1023 (Artikelgesetz)
- Hans-Heinrich Graf, Horst Peter Heinrichs: Die Prüfung zum Eisenbahnbetriebsleiter. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 2/2003, ISSN 1421-2811, S. 92–95.
Kategorien:- Bahnbetrieb
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