Eviktion

Eviktion

Als Eviktion (lateinisch evincere: „völlig besiegen“, im schweizerischen Sprachgebrauch auch Entwehrung oder Entwährung[1]) im Zivilrecht ist die Durchsetzung eines Herausgabe- oder Abtretungsanspruchs durch eine Person, die ein besseres Recht auf einen Gegenstand als der Besitzer beziehungsweise Inhaber hat.

Wird eine Sache einem Erwerber von einem Dritten aufgrund eines schon beim Erwerb bestehenden Rechtsmangels entzogen, hat der Veräusserer diesem für die erfolgreiche Entziehung einzustehen (siehe Art. 192Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche ff. OR). Diese so genannte Eviktionshaftung stammt aus dem römischen Recht.[2]

Deutschland

Das deutsche Recht kennt die Eviktion als eigenständige Rechtsfigur nur noch[3] in der Verjährungsregel des § 438 Absatz 1 Nr. 1 a) BGB,[4] die Eviktionshaftung im Rechtskauf wurde mit der Schuldrechtsmodernisierung abgeschafft.[5]

Einzelnachweise

  1. Art. 195Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche OR.
  2. Lexikon '88 - Meyers Konversations-Lexikon, 1888.
  3. Roland Michael Beckmann, Kommentar zu § 433 BGB, in: Julius von Staudinger (Begr.): Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung Berlin 2004, Rn. 68
  4. Annemarie Matusche-Beckmann, Kommentar zu § 438 BGB, in: Julius von Staudinger (Begr.): Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung Berlin 2004, Rn. 43
  5. Hans Peter Westermann, Kommentar zu § 435 BGB, in: Kurt Rebmann u.a. (Hrsg.): Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Rn. 1
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Eviktion — Eviktion, s. Entwährung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eviktion — (lat.), Entwährung, die Entziehung einer von einem andern rechtlich erworbenen Sache durch richterliches Urteil wegen eines dem Entziehenden (Evinzierenden) daran zustehenden bessern Rechts. Der, von dem die Sache erworben ist, muß den Erwerber… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eviktion — Evik|ti|on 〈[ vik ] f. 20〉 Besitzentziehung (auf jurist. Wege) [<lat. evictio „Sicherstellung“] * * * Eviktion   [lateinisch, zu evincere »gänzlich besiegen«] die, / en, Entwehrung, die Entziehung einer Sache durch richterliches Urteil, weil… …   Universal-Lexikon

  • Eviktion — E|vik|ti|on 〈[ vik ] f.; Gen.: , Pl.: en〉 Besitzentziehung (auf jurist. Wege) [Etym.: <lat. evictio »Sicherstellung«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Eviktion — Evik|ti|on [...v...] die; , en <aus gleichbed. spätlat. evictio, eigtl. »völlige Besiegung«, zu evictus, Part. Perf. von lat. evincere, vgl. ↑evinzieren> Entziehung eines Besitzes durch richterliches Urteil, weil ein anderer ein größeres… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Entwährung — bedeutet: Demonetisierung, die Aufhebung der Gültigkeit einer Währung als Zahlungsmittel Eviktion, die gerichtliche Durchsetzung von Eigentümerinteressen Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer m …   Deutsch Wikipedia

  • Exekution (gerichtliche Pfändung) — Der Begriff Exekution bezeichnet in Österreich eine gerichtliche Pfändung. Hierzu kommt es beispielsweise im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage. Bei einer Exekution führt ein… …   Deutsch Wikipedia

  • ЭВИКЦИЯ — (лат.). Возвращение собственности при помощи суда. Словарь иностранных слов, вошедших в состав русского языка. Чудинов А.Н., 1910. эвикция (лат. evictio взыскание по суду своей собственности) юр. лишение владения, изъятие вещи на законной… …   Словарь иностранных слов русского языка

  • Entwährung [1] — Entwährung (Eviktion, lat. evictio), Besitzentziehung, namentlich Entziehung einer Sache, die man durch ein Rechtsgeschäft erworben hat, seitens eines besser Berechtigten auf Grund richterlichen Urteils. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 433)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Evinzībel — (lat.), erweislich, überführbar; zur Eviktion oder Entwährung (s.d.) geeignet …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”