Herausgabeanspruch

Herausgabeanspruch

Mit einem Herausgabeanspruch wird ein Verlangen nach Hergabe eines Gegenstands oder unter Umständen sogar eines Menschen, zum Beispiel eines Kindes, an einen anderen geltend gemacht.

Im Allgemeinen findet der Begriff im Sachenrecht Anwendung. Hier bedeutet die Herausgabe die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an dem Ort, an dem sich die Sache bestimmungsgemäß befindet. Ein Herausgabeanspruch kann auf gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Bestimmungen beruhen. Er kann den Besitz einer Sache oder einen sonstigen Gegenstand (z. B. Gebrauchsvorteil) betreffen.

Der praktisch wichtigste Herausgabeanspruch ist der des Eigentümers gegen den Besitzer aus § 985 BGB: Derjenige, dem eine Sache gehört, kann von demjenigen, der sie in seinem Besitz hat, Herausgabe verlangen. Umstritten ist hierbei, ob der Eigentümer von dem mittelbaren Besitzer neben der Abtretung des gegen den unmittelbaren Besitzer aus dem Besitzmittlungsverhältnis bestehenden Herausgabeanspruchs auch die Herausgabe der Sache selbst fordern kann. Dies wird überwiegend mit dem Argument bejaht, dass ansonsten der Eigentümer, dem der mittelbare Besitzer seinen Anspruch auf Herausgabe gegen den unmittelbaren Besitzer abgetreten hat, zwar einen Anspruch auf Einräumung des unmittelbares Besitzes hat, dieser aber regelmäßig noch nicht fällig und somit nicht durchsetzbar ist. Ein weiteres Argument ist, dass der unmittelbare Besitzer eventuell nur schwer auszumachen sei.

Allgemeine Grundsätze zur Herausgabe sind dem deutschen Zivilrecht mit Ausnahme des § 292 BGB nicht zu entnehmen.

Weitere Herausgabeansprüche im deutschen Recht sind die schuldrechtlichen Ansprüche aus dem Leihverhältnis, aus der Verwahrung, dem Auftrag (§ 667 BGB) und (quasivertraglich) aus der Geschäftsführung ohne Auftrag. Da der Herausgabeanspruch sich auf Pflichtverletzungen stützen kann, ist im Rahmen der Naturalrestitution eine Herausgabe nach § 249 BGB in Verbindung mit § 280 BGB oder § 823 BGB möglich. Letztlich kann ein Herausgabeanspruch auch auf § 812 BGB im Rahmen der ungerechtfertigten Bereicherung gestützt werden. Eine besondere Form des Herausgabeanspruches im Immobililiarsachenrecht ist der Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB. Aufgrund dieses Anspruches muss der bisherige, im Grundbuch Eingetragende seinen Buchbesitz an den wahren Inhaber herausgeben.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Herausgabeanspruch — He|r|aus|ga|be|an|spruch, der (Rechtsspr.): Anspruch auf Herausgabe, Hergabe einer Sache. * * * Herausgabeanspruch,   das Recht, die Herausgabe (Übertragung des Besitzes) einer Sache zu verlangen. Ein Herausgabeanspruch kann sich v. a. aus… …   Universal-Lexikon

  • Herausgabeanspruch — Anspruch auf Herausgabe einer Sache. Nach BGB sind u.a. folgende H. auch nebeneinander – möglich: (1) H. des Eigentümers gegen Besitzer, § 985 BGB (Vindikation); (2) H. des früheren Besitzers, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen… …   Lexikon der Economics

  • Wertpapierdepot — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen das Konto, über welches ausschließlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Aussonderungsrecht — Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht, der die Entnahme von Gegenständen oder Rechten aus der Insolvenzmasse auf Verlangen eines Berechtigten beschreibt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aussonderungsfähigkeit 3 Verfahren …   Deutsch Wikipedia

  • Fräsmaschinenfall — Der Fräsmaschinenfall ist ein berühmter deutscher Rechtsstreit, der 1968 vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden wurde.[1] Der Fall ist für die juristische Ausbildung bis heute von Bedeutung, weil in ihm komplizierte Fragen des… …   Deutsch Wikipedia

  • Lagerschein — Der Lagervertrag ist in den §§ 467 – 475 h HGB geregelt. Es handelt sich um ein spezialgesetzlich geregeltes unternehmerisches Verwahrungsgeschäft. Der Lagerhalter unterhält Vorrats , Umschlags und Auslieferungslager als gewerbliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Namensladeschein — ist ein Begriff aus der Logistik, im Bereich des Güterverkehr. Der Namensladeschein ist auf den Namen des Empfängers ausgestellt. Mit dem Orderlagerschein kann das Eigentum an der Ware durch einen Übertragungsvermerk (Indossament) vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Nudum ius — Der Rechtsbegriff nudum ius, lat. für „nacktes Recht“, bezeichnet ein Recht, welches inhaltlich völlig entleert ist. Es besteht zwar noch formal, vermittelt dem Inhaber aber keine subjektiven Befugnisse mehr. Der Begriff wurde bereits im… …   Deutsch Wikipedia

  • Odal — Als Odal bezeichnet man in Nordeuropa den Teil des Grundbesitzes, der sich im Mittelalter über lange Zeit oder über Generationen im Besitz einer Familie befand und damit dem Odalsrecht unterlag. Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Inhalt 2.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Vindicatio — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Vindikationslage bezeichnet eine spezifische Situation des Eigentümer Besitzer Verhältnisses im Zivilrecht, bei der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”