- Ernst Remelé
-
Ernst Hubert Remelé (* 6. August 1842 in Euskirchen; † 12. Oktober 1914) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Der Fotograf und Afrikaforscher Philipp Remelé (1844−1883) war sein Bruder. Remelé hat unter anderem in Berlin und Heidelberg studiert.[1] 1865 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1871 wurde er Landgerichtsassessor. Er war der Untersuchungsrichter der Marienerscheinungen in Marpingen 1876/1877. 1878 ernannte man ihn zum Landgerichtsrat und 1885 zum Oberlandesgerichtsrat. 1894 kam er an das Reichsgericht. Er war im II. Zivilsenat tätig. Er trat 1912 in den Ruhestand.
Schriften
- Das Reichsgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909, Berlin 1914.
- Die durch das Gesetz vom 1. Juni 1909 abgeänderten Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivilprozeßordnung, des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, Lahr in Baden 1910.
- Dr. Julius Petersen (Hrsg.): Die Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich in der Fassung des Gesetzes vom 17. Mai 1898 nebst den Einführungsgesetzen. Für den praktischen Gebrauch erläutert. Ernst Remelé/ Ernst Anger (Bearb.), 5. Auflage, Lahr in Baden 1904.
Quelle
- Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 363.
Belege
Wikimedia Foundation.