- Ex contractu
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Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen.
In Abgrenzung zu ex contractu stehen dogmatisch die deliktischen Schadenersatzanprüche aus unerlaubter Handlung (zum Beispiel § 823 ff. BGB) oder die lediglich vertragsähnlichen Ansprüche etwa aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) beziehungsweise aus culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1 § 241 Abs. 2 BGB).
Die gebräuchlichste Verwendung steht allerdings im Zusammenhang mit der Erfüllungsersatzfunktion des vertraglichen Schadenersatzanspruchs. Im Englischen hat sich auch die "action ex contractu" als "vertragliche Schadenersatzklage" etabliert.[1][2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Joseph Chitty A practical treatise on pleading and on the parties to actions and the forms of actions, Band 1
- ↑ Herbert Broom Commentaries on the Common Law: Designed As Introductory to Its Study
Weblinks
- Arbeitsrecht in der Unternehmerkrise S.3 / "Angestellter ex contractu" (PDF-Datei; 62 kB)
- "action ex contractu"
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