- ex nunc
-
Ex nunc („ab jetzt, von nun an“) ist die lateinische Bezeichnung für eine Wirkung von der Gegenwart an. In der Regel wirkt jede Rechtshandlung ex nunc.
Beispiele
Eine Kündigung beseitigt das Vertragsverhältnis für die Zukunft, gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungsfrist. Alle bis dahin vorgenommenen Handlungen in Bezug auf den Vertrag behalten ihre Gültigkeit, da der Vertrag erst von nun an (ex nunc) unwirksam ist.
Siehe auch
- ex ante (aus früherer Sicht)
- ex post (im Nachhinein)
- ex tunc (von Anfang an)
- Latein im Recht
Wikimedia Foundation.