- Ex ante
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Ex ante (lat. aus vorher) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet eine Beurteilung aus früherer Sicht. Bei ihr entfallen später ablaufende Vorgänge, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. Der Betrachtung ex ante steht die Betrachtung ex post gegenüber.
Bei Evaluationen und Befragungen definieren Ex-ante-Untersuchungen den Zustand vor einer Maßnahme und untersuchen somit die Ausgangssituation. In der Systemtheorie sind ex ante im Vorhinein festgelegte Größen (Plangrößen), die erreicht werden sollen.
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