- Fas (Römischer Kalender)
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Mit Fas oder ius sacrum werden im römischen Recht Sakralhandlungen, Umgang mit den Göttern bezeichnet, es beschreibt auch die Zuständigkeiten des collegium pontificum. Alle anderen Rechtshandlungen sind nefas. Der Rechtsverkehr der Gemeindegenossen untereinander ist ius.
An den in den Fasti des römischen Kalenders bezeichneten Fas-Tagen (auch dies fastus, F-Tage) konnten im Gegensatz zu den Nefas-Tagen neue Rechtsfälle an den Prätor eingereicht und verhandelt werden. Laufende und schon eingereichte Verfahren von Fas-Tagen waren von der Nefas-Regelung nicht betroffen. Insofern erfüllten die Fas-Tage nicht den Feriae-Charakter.
Es war möglich, dass Fas-Tage in ihrer Eigenschaft als F-Tag auch auf einen C-Tag fielen und von diesem dann „verdeckt“ wurden, da parallel verlaufende Aktivitäten sich nicht ausschlossen. Ebenso besaßen die QRCF den Charakter eines F oder C-Tages.[1]
Siehe auch
Literatur
- Jörg Rüpke: Kalender und Öffentlichkeit: Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom. de Gruyter, Berlin 1995, ISBN 3-11-014514-6
Einzelnachweise
- ↑ Jörg Rüpke: Kalender und Öffentlichkeit: Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom. S. 250.
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