Nundinum

Nundinum

Der im römischen Reich verwendete Begriff Nūndinum (lateinisch: Nūndinae, neuntägig) bezeichnet einen neuntägigen Zeitraum. Unter Einbezug der Inklusivzählung handelt es sich jedoch nur um acht Tage. Mit Nundinae wurden ebenso die Markttage bezeichnet, die in die römische Achttagewoche eingebettet waren.

Inhaltsverzeichnis

Nundinae als Feriae

Jupiter (römische Kamee)

Im römischen Kalender wurden die Nundinae mit den vier festen Tagen Kalenden, Nonen, Iden und Tubilustrium verbunden, die in ihrer Kalenderfunktion zusätzlich der Doppelzählung unterliegen konnten. Insofern war für vier Kalender-Nundinae eine Bandbreite von 28 bis 31 Tagen möglich. Die Nundinae begannen an einem der vier festen Kalendertage immer am Mittag.

Ab 287 v. Chr. besaßen die Nundiae aufgrund der Lex Hortensia Feriae-Charakter und führten in der späteren römischen Republik als Fas-Tage ein Versammlungsverbot. Der römische Historiker und Antiquar Granius Licinianus nahm in seinen Schriften an, die er im 2. Jahrhundert n. Chr. verfasste, dass die Nundinae zugleich Jupiter-Opfertage waren (feriae Iovis). Iulius Modestus, ein lateinischer Grammatiker des frühen 1. Jahrhunderts n. Chr., ergänzte hierzu, dass die Pontifices die Nundinae nicht als Feriae ansahen. Es ist jedoch belegt, dass der Gott Jupiter an den Nundinae Opfergaben seitens der Flaminica in der Regia erhielt.[1]

Nundinae und der Nundinalzyklus

Der um 254 v. Chr. geborene Komödiendichter Plautus verband die Nundinae mit einem besonderen Status, da an diesen Tagen ein Koch mit besonderen Kenntnissen aufwändige Speisen zubereitete. Varro weiß zudem, dass an den Nundinae kein Schulunterricht stattfand und „man sich den Bart rasierte“.[2] Dagegen fehlen in der späteren Zeit Belege für die besondere Rolle der Nundinae. Nähere Untersuchungen legen nahe, dass sich der besondere Charakter der Nundinae auf den Nundinalzyklus bezog.[3]

Das Zusammentreffen von Nundinae-Markttagen mit den vier Orientierungstagen des römischen Kalenders ist erstmals am Ende der römischen Republik belegt. Ähnliche Konstellationen sind auch für Feriae-Tage festzustellen, wobei einige dieser Feriae-Tage ihren Festcharakter behielten, aber dennoch die Abhaltung des Markttages nicht verhinderten, wie die Einträge in den Fasti Amiterni für den 15. und 19. Juli als NP-Tage belegen. Nur sehr wichtige Anlässe begründeten eine Verschiebung der Markttage. Das entscheidende Kriterium für die Entscheidung einer Verlegung von Markttagen unterlag keinen religiösen Motiven, sondern richtete sich zumeist nach der Art des Festes, dessen ungehinderte Ausrichtung mit der Verschiebung Rechnung getragen werden sollte. Macrobius bezieht sich auf eine weitere Grundlage, die für eine Verlegung des Markttages im Jahr 78 v. Chr. verantwortlich war:

„Es kommt häufig vor, dass die Nundinae auf den ersten Tag des Jahres oder die Nonen fallen. Zwei Umstände, die als Omen besonders negativ für die römische Republik angesehen wurden. Um ein Zusammentreffen mit den Märkten zu verhindern, war das Abhalten des Markttages zu verschieben.“

Macrobius, Saturnalien, 1, 13, 16–19

Cassius Dio beschrieb für das Jahr 44 n. Chr. nur beiläufig die Verlegung des Markttages aufgrund vom Zusammentreffen mit einem anderen wichtigen Festtag, da derartige Verlegungen „auch sonst schon oft geschahen“.[4] Dagegen ist von Cassius Dio für das Jahr 52 v. Chr. die Abhaltung des Markttages an einem Neujahrstag dokumentiert, der nur aufgrund günstiger Vorzeichen nicht verschoben wurde:

Reste eines römischen Isis-Tempels

„So geschah denn nichts mehr in gehöriger Ordnung. Der Markt wurde diesmal am ersten Ianuarius gehalten. Weil man dies nicht für Zufall, sondern als Vorbedeutung hielt, beängstigte es die Römer weniger, als dass eine Eule in der Stadt gesehen ward...Auch war, meines Erachtens, der im vorigen Jahr gegen Ablauf desselben über den Serapis und der Isis gefasste Beschluss als nicht geringere Vorbedeutung anzusehen. Denn ihre auf Kosten Einzelner erbauten Tempel mussten auf Befehl des Senates niedergerissen werden...und auch, als ihre öffentliche Verehrung endlich durchgesetzt ward, durften ihre Tempel doch nur außerhalb der Stadtmauer errichtet werden.“

Cassius Dio, Römische Geschichte, Bd. 40, 47

Literatur

  • Jörg Rüpke: Kalender und Öffentlichkeit: Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom. de Gruyter, Berlin 1995, ISBN 3-11-014514-6

Einzelnachweise

  1. Jörg Rüpke: Kalender und Öffentlichkeit: Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom. S. 275.
  2. Varro, Menippeae 186: Quotiens priscus homo ac rusticus Romanus inter Nundinum barbar radebat?
  3. Jörg Rüpke: Kalender und Öffentlichkeit: Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom. S. 454–456.
  4. Cassius Dio: Römische Geschichte. Bd. 60, 24,7.

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