Geomatiker

Geomatiker

Der Geomatiker ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildungsdauer und Struktur

Struktur der Berufe in der Geoinformationstechnologie

Die Ausbildungszeit zum Geomatiker beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2].

Der Beruf ist in einer gemeinsamen Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie verordnet. Diese Berufsgruppe besteht aus den beiden Berufen

Die Inhalte der ersten zwölf Monate sind in beiden Berufen identisch. In diese Berufsgruppe sind die drei Vorgängerberufe Bergvermessungstechniker, Kartograph und Vermessungstechniker eingeflossen. Mit dem Inkrafttreten des Geomatikers am 1. August 2010 sind diese drei Berufe außer Kraft getreten.

Arbeitsgebiete

Geomatiker sind Experten auf dem Gebiet der Geoinformation. Sie sind im öffentlichen Dienst tätig, etwa in Dienststellen des Vermessungs-, Kataster- und Geoinformationswesens. Sie können aber auch in der Privatwirtschaft arbeiten, z. B. in Betrieben und Verlagen der Kartografie oder in Unternehmen der Fernerkundung.

Geomatiker kümmern sich um die gesamte Prozesskette, die bei der Bearbeitung von Geodaten anfallen. Sie beginnt bei der Erfassung und Beschaffung der Daten. Geomatiker müssen dabei vermessungstechnische Methoden und Methoden der Fernerkundung unterscheiden können und Lagevermessungen, Höhenvermessungen oder satellitengestützte Vermessungen durchführen. Die erhobenen Daten werden anschließend bereinigt und für die weitere Verarbeitung bereitgestellt.

Geomatiker prüfen Geodaten auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Plausibilität und Genauigkeit. Sie berechnen Lage, Höhe, Flächen und Volumen von Geodaten und stellen die Daten in Plänen, Karten und Datenmodellen dar.

Schlussendlich sind sie auch in der Lage, Datenaustauschformate zu unterscheiden, Daten zu konvertieren und Daten aus verschiedenen Quellen zu bewerten, zu interpretieren und zusammenzuführen. Sie können Geodaten auch in anderen Bezugssysteme transformieren, klassifizieren, generalisieren und aktualisieren.

Berufliche Fähigkeiten

Im Zuge der Neuordnung im Jahr 2010 haben Sachverständige aus der Praxis die beruflichen Fähigkeiten von Geomatikern in einem Ausbildungsprofil beschrieben:

Geomatiker

  • erfassen und beschaffen Geodaten,
  • verarbeiten, verwalten und veranschaulichen Geodaten,
  • modellieren Geodaten und bereiten sie in unterschiedlichen Formaten für verschiedene Medien auf,
  • nutzen Informations- und Kommunikationstechnik der Geomatik,
  • führen Aufträge unter Verwendung von Geodaten kundenorientiert durch,
  • wirken bei der Kundenberatung mit und wenden Marketingstrategien an,
  • wenden Methoden der visuellen Kommunikation und der grafischen Gestaltung von Karten an,
  • beherrschen die Vermittlung und Darstellung komplexer räumlicher Sachverhalte,
  • setzen Geodaten in Karten, Präsentationsgrafiken und multimediale Produkte um,
  • wenden Informations- und Kommunikationstechniken an,
  • beachten berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
  • wenden naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie an,
  • arbeiten teamorientiert und qualitätssichernd[3].

Zwischen- und Abschlussprüfung

In diesem Beruf findet eine konventionelle Zwischen- und Abschlussprüfung statt.

Zwischenprüfung

Der Geomatiker absolviert zum Beginn des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung, um den Leistungsstand des Auszubildenden feststellen zu können. Sie besteht aus fallorientierten schriftlichen Aufgaben, die in 120 Minuten zu lösen sind. Der Geomatiker weist nach, dass er

a) naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
b) berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen,
c) erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen, für die weitere Bearbeitung bereitstellen und
d) Daten bearbeiten, qualifizieren, visualisieren sowie Ergebnisse dokumentieren kann.

Abschlussprüfung

Durch die Abschlussprüfung wird die berufliche Handlungskompetenz der Geomatiker festgestellt.

Die Abschlussprüfung besteht aus insgesamt fünf Prüfungsbereichen:

  1. Prüfungsbereich „Geodatenprozesse“
  2. Prüfungsbereich „Geodatenpräsentation“
  3. Prüfungsbereich „Geoinformationstechnik“
  4. Prüfungsbereich „Geodatenmanagement“
  5. Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

Prüfungsbereich „Geodatenprozesse“

Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er

a) Geodaten nach unterschiedlichen Methoden erfassen,
b) Geodaten verarbeiten und qualifizieren,
c) Geodaten zusammenführen und auswerten,
d) Geodaten visualisieren und präsentieren,
e) die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
f) Arbeitsprozesse im Team planen und durchführen,
g) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten,
h) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und
i) Arbeitsprozesse erläutern kann.

Der Auszubildende führt einen betrieblichen Auftrag durch, der mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentiert wird. Anschließend führt er ein Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss. Für die Durchführung des betrieblichen Auftrags hat der Auszubildende insgesamt 20 Stunden Zeit. Das Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.

Prüfungsbereich „Geodatenpräsentation“

In diesem Prüfungsbereich erstellt der Auszubildende in maximal sieben Stunden ein Prüfungsstück. Auch hier wird ein Fachgespräch von maximal 20 Minuten Dauer geführt. Hinzu kommt eine Präsentation von maximal 10 Minuten Dauer.

Der Auszubildende weist in diesem Prüfungsbereich nach, dass er

a) Geodaten zu Marktprodukten aufbereiten,
b) Produktinformationen kundenorientiert erstellen und präsentieren sowie
c) rechtliche Vorschriften, Normen und Standards berücksichtigen kann.

Dem Auszubildenden werden vor der Prüfung vom Prüfungsausschuss drei Alternativen zur Wahl gestellt, aus denen er sich für eine entscheiden muss.

Prüfungsbereich „Geoinformationstechnik“

Der Auszubildende bearbeitet in 90 Minuten fallorientierte schriftliche Aufgaben. Er weist damit nach, dass er

a) mit Netzwerken, Geodatenbanken und Geodateninfrastrukturen umgehen,
b) mit Metainformationssystemen umgehen,
c) die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
d) die Normen und Standards bei den Arbeitsprozessen berücksichtigen und
e) Vorgaben der Datensicherheit berücksichtigen kann.

Prüfungsbereich „Geodatenmanagement“

Der Auszubildende bearbeitet in weiteren 90 Minuten erneut fallorientierte schriftliche Aufgaben. Dabei wird nachgewiesen, dass er

a) Geodaten nach unterschiedlichen Methoden erfassen,
b) Geodaten qualifizieren,
c) grafische Gestaltungsmittel zur Visualisierung von Geodaten einsetzen,
d) die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
e) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten,
f) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und
g) Arbeitsprozesse erläutern kann.

Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich in 60 Minuten nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Gewichtung der Prüfungsbereiche

Die Prüfungsbereiche werden wie folgt gewichtet:

Geodatenprozesse 40 Prozent
Geodatenpräsentation 15 Prozent
Geoinformationstechnik 15 Prozent
Geodatenmanagement 20 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent

Bestehensregelung

Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Leistungen des Auszubildenden

  1. im Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Geodatenprozesse mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei der übrigen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“
  4. in keinem Prüfungsbereich „ungenügend“

bewertet worden sein.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten Dauer ist in den Prüfungsbereichen möglich, in denen ausschließlich schriftliche Leistungen erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass mit der Ergänzungsprüfung die Abschlussprüfung bestanden werden kann. Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur Verbesserung der Note ist nicht möglich.

Einzelnachweise

  1. [1] Ausbildungsordnung auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Abgerufen am 28. September 2010.
  2. [2] Rahmenlehrplan zum Geomatiker auf der Webseite der KMK. Abgerufen am 28. September 2010
  3. [3] Ausbildungsprofil auf der Seite des BiBB. Abgerufen am 28. September 2010

Literatur

  • BiBB (Hrsg.): Geomatiker/Geomatikerin – Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin – Ausbildung gestalten 1. Auflage 2011. W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld, 2011, ISBN 978-3-7639-4854-3.

Weblinks


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