Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Basisdaten
Titel: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Abkürzung: UVPG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 2129-20
Ursprüngliche Fassung vom: 12. Februar 1990
(BGBl. I S. 205)
Inkrafttreten am: 21. Februar 1990
bzw. 1. August 1990
Neubekanntmachung vom: 24. Februar 2010
(BGBl. I S. 94)
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 6. Oktober 2011
(BGBl. I S. 1986, 1990)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Oktober 2011
(Art. 6 G vom 6. Oktober 2011)
GESTA: N019
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Vorhaben, die aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen,

  • die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung) frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden,
  • die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben und bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie möglich berücksichtigt werden.

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Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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