Stadthaus (Hamburg)

Stadthaus (Hamburg)
Das Stadthaus mit dem Turmgebäude an der Ecke Neuer Wall/Stadthausbrücke 1892
Statue am Erweiterungsbau
Stadthausfassade (2009)

Das Stadthaus entstand 1814 als Sitz der Stadtverwaltung und der Polizei in Hamburg, zwischen dem Neuen Wall und dem Bleichenfleet durch Umbau und Erweiterung des 1710 errichteten Görtz-Palais, das von 1811-1814, während der französischen Besetzung, bereits als Mairie (Rathaus) gedient hatte.

Mit dem Bau der Stadthausbrücke 1889 wurde ein Übergang zwischen Altstadt und Neustadt geschaffen. Einher ging dieser Brückenbau mit erheblichen Erweiterungen des Stadthauses zwischen 1888 und 1892, nach Plänen der Architekten Carl Johann Christian Zimmermann und Albert Erbe. Dabei entstand das auffällige Eckgebäude Neuer Wall/Stadthausbrücke mit kräftigen Reliefs und einem leicht hinter die Fassadenebene zurücktretenden, runden Turm mit hoher Kuppel und Tambour. Der repräsentativ gestaltete Haupteingang des Gebäudes wurde in diesen Rundbau verlegt, in der darüber liegenden Balkonbrüstung des Turmsockels ist ein steinernes Hamburger Staatswappen eingebracht und im Rundbogenrahmen der Tür ein Medaillon mit stilisierten Ölbaumzweigen und eine in Gold eingelegte Inschrift: Salus Populi suprema lex esto (deutsch: „Das Wohl des Volkes sei (uns) oberstes Gesetz“). [1] 1914-23 errichtete Oberbaudirektor Schumacher einen weiteren Anbau über das Bleichenfleet.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden bereits in der Nacht vom 5. auf den 6. März 1933 die Beamten der im Gebäude ansässigen Staatspolizei durch NSDAP-Mitglieder, SA- und SS-Angehörige ersetzt und das Stadthaus zum Hauptquartier, ab Dezember 1935 zum Gestapo-Hauptquartier, erklärt.[2] Zwischen 1933 und 1943 wurde das Haus zu einem „Ort der Folter und Verfolgung“, zahlreiche Menschen wurden nach ihren Festnahmen oder Verhaftungen in das Hauptquartier gebracht und dort misshandelt, ermordet oder in den Tod getrieben. Im Keller waren eigens Räume für diese „Verhöre“ eingerichtet. 1943 wurde das Gebäude durch Bombentreffer weitgehend zerstört.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Gebäude vereinfacht wiederaufgebaut und von der Hamburger Baubehörde bezogen. Seit 2009 steht das gesamte Ensemble Neuer Wall 86/88, Stadthausbrücke 4-10 und Bleichenbrücke 17 a/b unter Denkmalschutz, wobei das Goertz-Palais im Neuen Wall 86 bereits 1928 unter Schutz gestellt wurde.

Heute hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Stadthaus ihren Sitz, für die im Jahr 2013 ein Umzug nach Hamburg-Wilhelmsburg geplant ist. Das Gebäude wurde dem Immobilienunternehmen Garbe Group anhand gegeben, das einen umfassenden Umbau plant. So soll der im Krieg zerstörte Eckturm der Ecke Neuer Wall / Stadthausbrücke neu aufgebaut werden. Aber auch der Vergangenheit des Gebäudes soll Rechnung getragen und, nach Intervention zahlreicher städtischer Institutionen, im Keller eine angemessene Gedenkstätte eingerichtet werden. Der Vorsitzende des Vereins für Hamburgische Geschichte, Joist Grolle, hatte dazu geschrieben: „Der Umgang mit dem Stadthaus stellt die Erinnerungskultur unserer Stadt auf eine Bewährungsprobe. Es ist zu hoffen, dass Hamburg diese Probe besteht.“ [3]

Gedenken

Seit 1984 erinnert eine Gedenktafel am Eingang Stadthausbrücke an die nationalsozialistische Vergangenheit des Gebäudes und die Opfer, die an diesem Ort gefoltert und ermordet wurden. Im Gehweg vor dem Hause wurden drei Stolpersteine eingelassen. Sie erinnern an den Werftarbeiter Gustav Schönherr, der als eines der ersten Opfer im April 1933 aus dem Fenster zu Tode gestürzt wurde, an den Schiffszimmermann Carl Burmester, der in diesem Haus 1934 im Treppenhaus zu Tode gestürzt wurde und an den Verkäufer und Dekorateur Wilhelm Prull, der 1943 als Homosexueller von der Gestapo verhaftet, misshandelt und ermordet wurde.

Einzelnachweise

  1. Architektur Hamburg. Band 2: Fassaden, abgerufen 17. August 2010
  2. Detlef Garbe: Institutionen des Terrors und der Widerstand der Wenigen; in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-903-1, S. 520 f.
  3. Artikel im Hamburger Abendblatt vom 12. Februar 2008, abgerufen am 16. August 2010
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