- Gestümmelt
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Gestümmelt ist in der in der Heraldik ein Fachbegriff und beschreibt das Äußere einer Wappenfigur. Bevorzugt werden eine menschliche Figur oder eine Tierfigur, als gestümmelt blasoniert, wenn zugehörige Körperteile fehlen. Bei Wappentieren können folgende Teile fehlen: Zähne, Schnabel, Zunge, Klauen, Füße oder Schwanz.
Eine Besonderheit ist der gestümmelte Adler, auch als Alérion bezeichnet und die Merlette, der entenähnliche gestümmelte Vogel. Die Amsel gestümmelt wird als Merlette bezeichnet.
Die Verstümmelung eines Wappentieres ist in der französischen Heraldik stark verbreitet. Die Lerche oder Alouettes gehört ebenfalls in diese Gruppe der französischen Heraldik.
Es müssen nicht gleichzeitig alle möglichen Körperteile fehlen. Sind einem Hund beispielsweise Ohren und Schwanz gestümmelt, so wird das als gestümmelt oder geschändet blasoniert.
Werden menschliche Figuren gestümmelt, so werden sie als Gecken bezeichnet. Viele menschliche Figuren sind im Oberwappen wachsend und werden gestümmelt, oft dann ohne Arme. Beispiel ist das Wappen der Pappenheimer oder die Mohrin im Oberwappen der Haller von Hallerstein.
Auch Kreuze können gestümmelt sein. Dabei ist es ein abgeschnittenes, ein sogenanntes verkürztes Kreuz.
Auch werden im Wappen gestellte Äste als gestümmelt bezeichnet. Diese häufig anzutreffende Wappenbeschreibung ist nicht korrekt, denn ein „zugesägter“ Ast im Schild kann nicht im heraldischen Sinn verstümmelt sein. Die einfache Frage: Was fehlt dem Ast?
Beispiele 1
Beispiele 2
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Eichenstumpf mit gestümmelten Ästen im Wappen von Klötze
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in Silber ein schrägrechter gestümmelter, roter Lindenast im Wappen von Harbke
Literatur
- Johann Simon Beckenstein, Kurze Einleitung zur Wappenkunst und der Art des Blasonierens, Kaiserliche Akademie der Wissenschaften, St. Petersburg 1731
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