- GmbH & Still
-
Als GmbH & Still wird die Beteiligung eines oder mehrerer stiller Gesellschafter an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet. Meistens handelt es sich dabei um eine „atypische“ stille Gesellschaft.
Die GmbH mit stillem Teilhaber ist steuerlich eine Personengesellschaft. Ertragsteuerlich handelt es sich bei einer GmbH & Still dann um eine Mitunternehmerschaft, wenn sie atypisch ausgestaltet wird. Dies setzt unter anderem voraus, dass der stille Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung hat (Mitunternehmerinitiative) und am Gewinn und Verlust sowie bei Liquidation oder Ende der stillen Gesellschaft an den stillen Reserven beteiligt wird (Mitunternehmerrisiko). Der stille Gesellschafter ist nach außen hin nicht erkennbar, jedoch hat er – je nach Vertragsgestaltung – Anspruch auf Gewinnbeteiligung, jedoch jedenfalls als typisch stiller Gesellschafter kein Recht auf Teilnahme an der Geschäftsführung bzw. Bestimmung des Geschäftsführers.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.