- Grundgebühr (Betriebswirtschaft)
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Die Grundgebühr (auch Grundpreis, Basisentgelt o.ä.) ist eine Gebühr, die verbrauchsunabhängig für die Bereitstellung der potentiellen Nutzung berechnet wird (z. B. bei Telefonanschlüssen, Mobilfunkverträgen, Wasserversorgung, Müllentsorgung). Im Gegensatz hierzu steht die Verbrauchsabhängige Gebühr. Beide Formen können als Preismodell einzeln oder in Kombination vorkommen. Als Instrument der Preispolitik dienen diese Modelle der Preisdifferenzierung.
Ähnlich wie die Grundgebühr wirken Paketangebote, wie Minutenpakte im Mobilfunk oder Strompakete. Hier ist mit der Grundgebühr ein Basisverbrauch abgegolten.
Inhaltsverzeichnis
Grundgebühr und Fixkosten
Die Grundgebühr kann als Entgelt für die Fixkosten des Unternehmens, die verbrauchsabhängigen Gebühren als Entgelt für die Variable Kosten begründet werden. Grundgebühren werden vielfach von Versorgungsunternehmen eingesetzt, die einen hohen Anteil an Fixkosten durch ihre Infrastruktur haben.
Grundgebühren als Option
Grundgebühren können auch als Option interpretiert werden. Mit der Zahlung der Grundgebühr erwirbt der Käufer das Recht auf billigere Lieferung. Ein Beispiel hierfür sind Preismodelle mit Rabattkarten wie der Bahncard. Der fixe Kaufpreis reduziert hier die verbrauchsabhängigen Gebühren. Ähnliches gilt auch für Sportvereine, bei denen Mitglieder günstiger die Sportanlagen nutzen können.
Gesamtkosten
Da das Unternehmen seine Gesamtkosten decken muss, gilt grundsätzlich: Je höher die Grundgebühr desto niedriger die verbrauchsabhängigen Gebühren und umgekehrt. Als Extremfall kann man einen Prepaid-Tarif ansehen, welcher quasi null Euro Grundgebühr hat, aber dafür deutlich höhere Gesprächsgebühren.
Aus Kundensicht stellen sich die Gesamtkosten aus beiden Teilen zusammen. Die Wahl des günstigsten Tarifes hängt daher von den individuellen Verbrauchsmengen ab. Bei geringem Verbrauch ist ein Tarif mit niedrigen Grundgebühren und hohen verbrauchsabhängigen Gebühren günstiger, bei hohem Verbrauch ist es umgekehrt.
Beispiel
Als Beispiel kann man annehmen, dass ein Verbraucher bei einem Mobilfunkvertrag 6,99 Euro Grundgebühr pro Monat bezahlt. Diese 6,99 Euro müssen auf jeden Fall bezahlt werden, egal ob aktiv (= abgehende Gespräche) oder passiv (= ankommende Gespräche) telefoniert wird oder nicht. Die anfallenden Gesprächsgebühren für getätigte gebührenpflichtige Telefonate werden zusätzlich verrechnet.
Siehe auch
Literatur
- Hans Pechtl: Preispolitik, 2005, ISBN 3825226433 , Seite 231 ff, Online
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