- Gustav Wienstein
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Gustav Friedrich August Wienstein (* 30. Januar 1828 in Verchen; † 19. Februar 1891) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Wienstein studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und wurde 1846 Mitglied des Corps Vandalia Heidelberg.[1] Der Preuße wurde Mitte Juni 1849 vereidigt und an die Untersuchungsabteilung des Stadtgerichts Berlin gewiesen.[2] 1857 wurde er Kreisrichter, erst 1869 Kreisgerichtsrat. 1870 ernannte man ihn zum Appellationsgerichtsrat. Seit 1879 Oberlandesgerichtsrat, kam er 1883 an das Reichsgericht. Er war vorwiegend im IV. Zivilsenat des Reichsgerichts tätig und starb im Amt.
Werke
- Die passive Correalobligation nach Preußischem Rechte. Beiträge zur Erläuterung des preußischen Rechts durch Theorie und Praxis, Jahrgang 6 (1862), S. 475.
- Das Dispositionsrecht des Fiduziar-Erben über den mit fideicommissarischer Substitution beschwerten Nachlaß. Beiträge zur Erläuterung des preußischen Rechts durch Theorie und Praxis, Jahrgang 8 (1864), S. 305.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Korps-Listen 1910, 122, 127.
- ↑ Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Berlin 1848, S. 232
Quelle
Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 356
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