- Heinrich Robolski
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Heinrich Robolski (* 18. August 1858 in Stettin; † 1939) war ein deutscher Jurist und Präsident des Kaiserlichen Patentamts.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Robolski studierte Rechtswissenschaften in Halle und war dort Mitglied des Corps Guestphalia. Am 15. Oktober 1880 wurde er Referendar. Seinen Vorbereitungsdienst leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg. 1885 wurde er zum Gerichtsassessor ernannt und später als Hilfsarbeiter beim Patentamt und ab 1890 als kommissarischer Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern beschäftigt. Im November 1891 wurde er Regierungsrat und Mitglied des Patentamts, im April 1897 Geheimer Regierungsrat und Stellvertreter des Präsidenten, 1899 Direktor in Patentamt. Im Oktober 1903 wechselte er als Nachfolger des Geheimen Regierungsrats Hauß, der seinerseits an die Spitze des Kaiserlichen Patentamts trat, als Vortragender Rat in das Reichsamt des Innern, wo er das Referat für Patent- und Gebrauchsmusterwesen und den Schutz des geistigen Eigentums leitete. Im Nebenamt war er Mitglied der Normaleichungskommission. Im Dezember 1905 wurde er zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt. 1912 folgte er Hauß als Präsident des Reichspatentamts.
Robolski, der als hervorragender Kenner des Patentwesens galt, verfasste mehrere Werke Bücher auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Patentrechts und des Gebrauchsmusterschutzrechts.
Werke
- Theorie und Praxis des deutschen Patentrechtes unter Benutzung der Akten des kaiserlichen Patentamtes. Berlin 1890
- Das Patentgesetz vom 7. April 1891. Berlin 1893
- Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891. 2. Aufl., Berlin 1905
Literatur
- Academische Monatshefte 29 (1912/13), S. 73
Weblinks
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